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Gutachten Schönbrunner Tiergarten
In einem Befund und Gutachten in einer Strafsache wegen des Vergehens der
Tierquälerei nach § 222 StGB von Dr. D. Schratter, Schönbrunner
Tiergarten wird festgestellt:
1. Durch das Fangen von wildlebenden Vögeln...ergibt sich eine
Zufügung von unnötigen Qualen der gefangenen Vögel.
"Das Faktum einer unnötigen Quälerei ergibt sich daraus, dass kein
vernünftiger und berechtigter Zweck vorliegt. Die Privathaltung von
Waldvogelarten zum Zwecke der Zurschaustellung und des Wettbewerbes stellt aus
heutiger Sicht keinen vernünftigen und berechtigten Zweck dar. Sie ist aus
ethischer und tierschutzrechtlicher Sicht nicht vertretbar."
2. Die Gefangenschaftshaltung der Wildvögel ergab zumindest in der Phase
der Eingewöh-nung eine Zufügung von unnötigen Qualen der
gefangen gehaltenen Vögel.
Und in einer "Stellungnahme zum Fang und Gefangenschaftshaltung von
Wildvögeln" stellt Dr. D. Schratter vom Schönbrunner Tiergarten fest:
"Der Vogelfang und die Vogelhaltung zur 'Zurschaustellung' und zu
'Wettbewerbszwecken' entspricht nicht den heutigen Ansprüchen an eine
seriöse Vogelhaltung. Die damit verbunde-ne Belastung für die
Vögel ist in keiner Weise gerechtfertigt. Zur reinen Zurschaustellung und
zur Erlangung von Preisen ist daher die Haltung von Wildvögeln aus
ethischer und natur-schutzfachlicher Sicht abzulehnen. Auch Traditionen sind
einem Wandel der Zeit unterworfen und müssen den jeweiligen neueren
gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst werden."
Gutachten zur Haltung von Waldvögeln von Dr. H. Frey Vet. Med.
Universität Wien, Institut für Parasitologie und Allgemeine Zoologie
"'Waldvögel' stellen spezifische Haltungsansprüche. Sie unterscheiden
sich in dieser Hinsicht grundlegend von herkömmlichen Heimtieren, die
durch geringe Pflegeansprüche und leichte Züchtbarkeit gekennzeichnet
sind. Bemerkenswert ist, dass trotz großen Interesses von Seiten der
Tierhalter keine einzige heimische Waldvogelart zu einem Heimtier gemacht
werden konnte. Die aus Nachzuchten stammenden Individuen stellen deshalb eine
unbedeutende Minderheit dar..."
Laut Dr. Frey entsprechen die "üblicherweise verwendeten Käfige nicht
den Anforderungen art- und verhaltensgerechter Tierhaltung." Frey spricht von
der "Nichtbeachtung des ausgeprägten Bewegungsbedürfnisses dieser
Arten. Meist erlauben sie dem Vogel lediglich hüp-fende Fortbewegung,
nicht aber den Flug. Die Konsequenzen dieser nichtartgerechten fehlerhaften
Unterbringung und Bewegungseinschränkung sind schwerwiegende, mitunter
irrepa-rable Verhaltensstörungen (Stereotypien)."
"Die Bewegungseinschränkung", so stellt Dr. Frey fest, "führt zu
einer fortgeschrittenen At-rophie der Flugmuskulatur. Dieser Umstand stellt ein
Überleben nach der Freilassung ernst-haft in Frage."
"Die Unterbringung aus dem Freiland stammender 'Waldvögel' in
Wohnräumen zieht eine empfindliche Unterschreitung der Fluchtdistanz nach
sich und verursacht, durch Unterbindung jeder Fluchtmöglichkeit,
Stresssituationen."
"Problematisch erscheint auch die meist praktizierte Einzelhaltung sozial
lebender 'Waldvo-gelarten' (zB zur Stimulation der Gesangsaktivität)."
Zugunruhe tritt auch bei "Wohnungshaltung auf. Sie ist kaum beeinflussbar und
kann durch beharrliche Abflugversuche zu traumatischen Schäden oder sogar
Todesfällen führen."
Handelt es sich bei den im Salzkammergut gefangenen Vögeln auch um keine
Zugvögel, so doch zum Teil um Strichvögel. Das sind Tiere, die in
sich den Trieb verspüren, unabhängig von bestimmten Zeiten weite
Strecken übers Land zu ziehen.
Dies wird von den Vogelfängern selbst belegt, da ihnen auch immer wieder
beringte Vögel ins Netz gehen:
Ein Zeisigmännchen flog von Helsinki 1560 km in 6 Monaten bis Ebensee, wo
es am 13.10.89 gefangen genommen wurde. Wie groß die
Bewegungsaktivität der vom Waldvogel-fang betroffenen Tiere ist, wird auch
durch ein Gimpelmännchen belegt, welches 2000 km in 1,5 Monaten von
Leningrad nach Ebensee zurückgelegt hat und einen Zeisig, der in 19 Tagen
von Estland 1340 km nach Mondsee zurückgelegt hat.
Es ist leicht nachzuvollziehen, welche Umstellung es für die Tiere
bedeutet, wenn sie der gro-ßen Freiheit beraubt, nur noch hinter Gittern
in ihren Volieren herumhüpfen können.
Dr. Frey kommt zur Schlussfolgerung, "dass bereits jeder einzelne Punkt
für sich den Tatbe-stand der Tierquälerei erfüllt."
"Die in der Praxis zur Anwendung gelangenden Methoden des Fanges und der
Haltung von 'Waldvögeln' erfüllen in mehrfacher Hinsicht den
Tatbestand der Tierquälerei. Fang und Hal-tung von 'Waldvögeln' sind
aus tierschutzrelevanten Überlegungen abzulehnen. Die 'Waldvo-gelhaltung'
ist deshalb entsprechend den grundsätzlichen Richtlinien für die
Haltung von Wildtieren zu handhaben und keiner Sonderbehandlung zu unterziehen."
Vogelfangen mit 'Kloben'
Zum Vogelfangen mit 'Kloben' wurde dem Dachverband der OÖ
Tierschutzorganisationen bei einer Aussprache von einem Vertreter der BH
Gmunden mitgeteilt, dass diese Fallen mit Hilfe eines Dornspitzes am Fangbaum
befestigt werden. Bei den verzweifelten Versuchen des frisch gefangenen Vogels,
sich wieder die Freiheit zu erkämpfen, können sich die am Baum
befestigten Fallen lockern und mitsamt dem an den Beinen gefangenen Vogel zu
Boden stür-zen und den Vogel dabei schwer verletzen. Erleidet ein Vogel
beim Fangen einen Beinbruch, wird er vom Vogelfänger sofort in den Boden
zertreten - und schon ist von dem kleinen Tier und der Tierquälerei nichts
mehr zu sehen.
Sogar Begutachter, die sich eine Genehmigung des Vogelfanges unter gewissen
Bedingungen vorstellen können, fordern daher die "ausschließliche
Verwendung von Netzkloben oder Bo-dennetzen."
Für den Vogelfang in Oberösterreich sind die Kloben immer noch
ausdrücklich erlaubt.
Hals- und Beinbruch
Bezirkshauptmann a.D. W. Hofrat Mag. Franz Hufnagl berichtet über das
"VÖGÖFANGA":
"'Klömmeln", deren 'Bügel' (aus Draht) mit weicher Wolle umwickelt
werden und deren Fe-der nicht zu stark gespannt sein darf, damit Verletzungen
der 'Kreberl' (Füße) ausgeschlossen werden."
Auch die geschicktesten Vogelfänger müssen zugeben: Verletzungen der
Vögel kommen vor.
Gesetzliche Bestimmungen, was mit verletzen oder nicht zu beruhigenden Tieren
zu geschehen hat, gibt es keine. Die Tiere sind der Willkür der
Fänger schutzlos ausgeliefert.
Warum die Vogelfänger noch immer gerne mit den Kloben fangen, wird in
einem Lied aus Ebensee angedeutet.
Koa Gümpö, koa Zeisal geht ein in mein Häusal,
Aber auf d'Leimspindl scho, wann ma's Locka guat ko
Mit den Kloben zu fangen ist leichter, weil die Netzkloben nicht so leicht zu
tarnen sind. In diesem Lied wird auch besungen, dass es nicht möglich ist,
die Tiere selektiv einzufangen, sondern dass immer wieder unerwünschte
Tiere in die Falle gehen:
In Wald bin i ganga, ho d'Glömö aufgricht,
An alt's Weib hat si gfanga, des Ding hat mi gift.
Diese Aussage zeigt auch auf, welche Motive hinter der 'Tierliebe' stecken, die
diese Men-schen angeblich zu ihrem Handeln treibt.
Stellungnahme Alpenzoo und Universität Innsbruck
Dr. C. Böhm, Kurator für Vögel vom Alpenzoo Innsbruck
Prof. Dr. E. Thaler, Zoologisches Institut, Universität Innsbruck
Stellungnahme zur traditionellen Haltung von Waldvögeln im Salzkammergut:
Diese "entspricht allerdings nicht den Ansprüchen, die heutzutage an eine
seriöse Tierhaltung gestellt werden. Mehrere Tierschutzaspekte sprechen
gegen diese zwar traditionelle, zum Teil aber tierquälerische Form der
Tierhaltung."
Laut §25 Abs. 4 Oö. Naturschutzgesetz ist es noch immer gestattet, die
Vögel mit den traditionellen 'Klappern' zu fangen, "durch die der
anfliegende Vogel von zwei Bügel, die von einer Feder bewegt werden, an
den Zehen fixiert wird. Die Knochen der Vögel sind bekanntlich besonders
zart gebaut... Ein Schlag auf die Beine verursacht leicht Brüche und kann
zum Ver-lust des ganzen Beines oder einzelner Zehen führen. Beim Verlust
eines Beines kann ein Vo-gel das gesunde Bein nicht mehr entlasten, oft kommt
es dann zu schmerzhaften Fußballengeschwulsten.
Weit öfter wird durch den Bügel die Beinhaut verletzt. Die Verletzung
ist oberflächlich meist gar nicht erkennbar, aber die Durchblutung des
Beines ist gestört. Eine funktionierende Durchblutung des Beines ist aber
Voraussetzung für die Temperaturregelung der Beine und Füße.
Ist das Adernetz gestört, kann es bei winterlichen Temperaturen leicht zu
Erfrierungen kommen."
Die Leiden der Lockvögel
"Um die Vögel zu den Klappern oder Netzen zu locken, wird ein Lockvogel
eingesetzt. Dazu wird der Lockvogel in einem kleinen Transportkäfig mit
zum Fangplatz genommen... Die Stressbelastung für den Lockvogel an einem
Fangtag ist beträchtlich: Allein schon der Trans-port zum Fangplatz
stellt... erheblichen Stress dar."
Dabei heißt es im Oö Tierschutzgesetz in §9 über die Haltung
von Wildtieren dass "die art-gemäße Bewegungsfreiheit nicht dauernd
oder unnötig eingeschränkt" werden darf und "den Tieren keine
Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden und sie nicht in
schwere Angst versetzt werden" dürfen.
Was die Lockvögel zu erleiden haben, wenn sie zum Fang ihrer Artgenossen
missbraucht werden, lässt sich aus den Berichten der Vogelfänger
aufzeigen:
Die Lockvögel kommen in kleine Käfige, die als Transportmittel
dienen, und werden so in den Rucksack gesteckt. Um etwa 3 Uhr morgens wird das
Motorrad gestartet und los geht die wilde Jagd!
Man kann sich vorstellen, mit welcher Verzweiflung sich die kleinen Tiere in
den Käfigen festklammern müssen, um nicht während der oft
mehrstündigen Reise über holprige Forst-straßen im Rucksack
völlig durcheinandergerüttelt zu werden.
Die Erklärung, warum die Vogelfänger ausgerechnet Motorräder
benützen, um die Lockvögel zu ihren Fangplätzen zu bringen, wo
doch eine solche Fahrt für die Tiere eine zusätzliche Be-lastung
bedeutet, findet sich darin: Die Bundesforste erteilen mit der Fanggenehmigung
für einen "Betrag von S 240,-- ...auch die Erlaubnis zum Befahren der
Forststraßen mit einspuri-gen Fahrzeugen ..."
Durchgefroren von der langen Motorradfahrt beginnt nun erst der stundenlange
"Aufstieg durch Gestrüpp, über Geröllhalden und entlang von
Felswänden" zum Fangplatz.
Während der ganzen Zeit müssen die Vögel in den Käfigen
alle Bewegungen und Stöße im Rucksack kompensieren.
Dies alles nur weil so ein Dipl.Ing. Dr. Vogelf... es für "eine
große Herausforderung" hält, "sich mit den Fähigkeiten und dem
Trickreichtum der gefiederten Waldbewohner zu mes-sen."
"Zum Fang wird der Lockvogel in einen sehr kleinen Käfig gesetzt, da dies
einen leichteren Transport ermöglicht. ...Nach der Positionierung des
Lockvogels am Fangplatz wird er mit Futter und Wasser versorgt, da
Kleinvögel nicht lange ohne Nahrung auskommen können."
"Der Vogel ist am Abend vom Stress, Transport und dem Energieverlust
erschöpft und Todes-fälle werden nicht selten sein."
Die Schlussfolgerung im Gutachten vom Alpenzoo und der Universität
Innsbruck lautet deshalb:
"Die traditionellen Fangtechniken mit Hilfe von Lockvögeln und Klappern
sind tierquälerisch."
"In der Zeit des Wartens", so berichten die Vogelfänger in ihrem
Mitteilungsblatt "Der Vogel-fänger", stärken sie sich hin und wieder
"mit einem Schluck Selbstgebranntem."
"Juhe, juhe", wie es in in dem Lied "Da Vöglfanga" heißt:
"zwe Schnabö flodaretz'n volla Schrecka und kinan nit von Klömö
wega."
Jeder Mensch, der Mitgefühl empfindet, kann sich leicht vorstellen, was
für ein Schockerlebnis es für die feinfühligen Tiere sein muss,
von einem alkoholisierten Naturburschen befingert und in
schuhschachtelgroße Käfige gesperrt zu werden.
Einmal hatte ein Vogelfänger versehentlich ein Weibl gefangen, das in
Begleitung eines blutroten männlichen Tieres war. Der Fänger sperrte
daraufhin das Weibl in einen Käfig und versuchte das Männchen damit
in die Falle zu locken, indem er das Weibchen im Baum hoch auf einen Ast
hängte. Aber "der Rote" war vorsichtig und ließ sich nicht fangen.
Er umkreiste immer nur das Weibchen.
Der Vogelfänger nahm das gefangene Weibchen schließlich mit nach
Hause, um es am nächsten Tag in aller Herrgottsfrühe wieder als
Lockvogel zu verwenden. Tatsächlich fand sich das Paar am nächsten
Tag wieder und der Rote konnte mit Hilfe des Weibchens eingefangen werden. So
kamen beide in Dauergefangenschaft.
Sind die Vögel eingefangen und auf dem langen beschwerlichen Rückweg
ins für sie Unbekannte entführt, geht die Tortur weiter:
"Der Vogelfänger muss...genau darauf schauen, ob der Vogel auch
tatsächlich frisst und trinkt... "
Lässt sich ein Vogel "längere Zeit nicht beruhigen, so wird er beim
nächsten Fangtag mitge-nommen und in seiner gewohnten Umgebung wieder
freigelassen."
Ohne Eingewöhnungszeit in die Ausstellung
"Die Vogelausstellung beendet die Zeit des Vogelfangens."
Das Fangen der Vögel ist in der Zeit vom 15. September bis 30. November
zulässig.
"Alljährlich, um den 25. November, dem Sonntag vor Kathrein, organisieren
die 35 Vereine des Salzkammergutes öffentliche Ausstellungen der
gefangenen Waldvögel, meist in Nebenräumen von Gasthäusern..."
Das bedeutet, dass gerade erst neu eingefangene Tiere ohne eine längere
Eingewöhnungszeit an die Gefangenschaft und die Nähe von Menschen, in
die Vogelaustellungen verschleppt werden.
Krank durch Haltung in warmen Räumen
"Vogelarten, die in unseren Breiten überdauern, sind gut an Kälte und
unwirtliche Bedingun-gen angepasst. Schlecht angepasst sind sie allerdings an
Krankheitskeime. Im Winter sind sie damit kaum konfrontiert. In warmen
Räumen entwickeln sich allerdings Krankheitskeime und Pilze besonders gut.
Aspergillose ist dann eine häufig auftretende Erkrankung der Atemwege und
führt fast immer zum Tod. Eine Überwinterung in warmen Räumen
stellt demnach für einheimische Vögel keine Erleichterung dar,
sondern verringert die Überlebenschance eines Pfleglings und macht ihn
anfällig für Krankheiten."
Vorgetäuschtes Frühjahr
"Für einen Vogel, der im Herbst oder Winter in warme Räume kommt und
somit plötzlich wieder langem 'Tageslicht' ausgesetzt ist, scheint das
Frühjahr zu beginnen. Er stellt sich rasch auf Frühjahrsbedingungen
um. Lässt man sie nun nach den Ausstellungen wieder frei, sind die
'Umstellungen' auf das Frühjahr nicht mehr reversibel und der Vogel geht,
da er nicht die entsprechende Nahrung findet, seine Fettreserven aufgebraucht
hat oder mitten in der Mauser steckt, jämmerlich zugrunde."
Deshalb die Schlussfolgerung von Dr. C. Böhm, Kurator für Vögel
vom Alpenzoo Innsbruck und Prof. Dr. E. Thaler, Zoologisches Institut,
Universität Innsbruck in ihrer Stellungnahme zur traditionellen Haltung
von Waldvögeln im Salzkammergut:
"Es ist anzunehmen, dass nur ein geringer Prozentsatz der wieder freigelassenen
Vögel eine reelle Überlebenschance hat."
"Zur reinen Schaustellung und zum Erlangen von Preisen ist die Haltung von
Wildtieren abzulehnen."
Auch die den Vogelfang nicht gänzlich ablehnende Gutachter fordern Auflagen
Es gibt Gutachter, die sich unter Einhaltung bestimmter Auflagen
Ausnahmegenehmigungen zum Vogelfang vorstellen können.
Gerade diese geforderten Auflagen zeigen aber auf, dass es unmöglich ist,
eine einigermaßen zufriedenstellende Lösung für den
Waldvogelfang zu finden.
Unerwünschte Beifänge sind nicht zu verhindern
Deshalb empfiehlt das Gutachten:
"Unerwünschte Beifänge, auffallend nervöse und schreckhafte
Tiere sowie beringte Vögel sind unverzüglich wieder freizulassen.
Frischgefangene Vögel sind vorerst in abgedunkelten Käfigen zu
halten, bis sie sich an den Menschen gewöhnt haben. Sonst ist
Käfighaltung nur während der Zeit der Ausstellung bzw. bei der
Mitnahme der Lockvögel zu den Fangplätzen gestattet."
Zu solchen Vorschlägen stellt Dr. Frey fest, "dass es äußerst
problematisch erscheint durch Lichtentzug - also eine Maßnahme, die ohne
Zweifel das Wohlbefinden tagaktiver Vogelarten maßgeblich
beeinträchtigt - andere tierschutzrelevante Missstände zu beheben."
In einem Protokoll der Bezirkshauptmannschaft Gmunden über eine am 7. Juli
1993 durchge-führte Besprechung zwischen Vertretern des Tierschutzes und
der Vogelfänger, stellen die Vogelfänger selbst fest, dass "ein
Vogel, welcher sich zu stark wehrt und nicht gefangen ge-halten werden kann
(bevor er sich selber umbringt), wieder in die Freiheit entlassen wird."
"Sollte sich ein Vogel absolut nicht an die Volierenhaltung gewöhnen, wird
er am nächsten Fangtag wieder mitgenommen und freigelassen"
Was geschieht mit dem Tier, wenn am nächsten Tag zufällig kein
'Fangtag' ist?
"Vögel brauchen häufig Nahrung - Frischfänge fressen jedoch
meist nicht gleich... Kommt man mit diesen Vögeln erst spät nach
Hause, so kann es sein, dass sie für eine Nahrungsauf-nahme schon zu matt
sind. Ein Hauptbestandteil des Futters ist Hanf. Diesen kennen die Vö-gel
aus ihrem natürlichen Umfeld nicht. ... Manche Vögel müssen
überlistet werden, damit sie Hanf als Nahrung erkennen. Dazu kann man das
Lieblingsfutter der Vögel auf den Käfigbo-den streuen und dazwischen
Hanf. ... Manche Frischfänge verweigern jedoch die Futteran-nahme. In
diesem Fall muss der Fänger eventuell die Nacht über bei ihnen sitzen
und ihnen die Nahrung mit einer Pinzette direkt in den Schnabel einlegen.
Dafür ist entsprechendes Wis-sen und Können notwendig."
Abgesehen von der Geschicklichkeit und Schulung, die für ein solches
Verfahren notwendig wären, ist leicht mitzufühlen, welche Tortur es
für einen frischeingefangenen Vogel sein muss, wenn er vom
Vogelfänger zwangsernährt wird.
Wie sensibel diese kleinen Wildtiere sind, sollten eigentlich auch die
Fänger wissen:
"In der Eingewöhnungsphase der Vögel muss die gesamte Familie des
Fängers auf die Neuzugänge Rücksicht nehmen, indem sie grelle
Beleuchtung, Lärm oder schnelle Bewegungen im Nahbereich des Vogels
vermeidet."
Auch das Freisetzen der Vögel ist problematisch
"Die zur Freilassung vorgesehenen Vögel sind mindestens einen Monat lang
durch Verminde-rung des menschlichen Kontaktes und durch vermehrte Futtergaben
aus freier Natur auf die Freilassung vorzubereiten."
Das ist keine gesetzliche Bestimmung, denn über Haltung und Freisetzung
der gefangenen Wildvögel gibt es keine besondere Verordnung. Hier handelt
es sich um noch so eine Forde-rung, unter der sich einzelne Gutachter das
Fangen der Waldvogel vorstellen können. Aber auch hier zeigt sich, dass
für das Weiterbestehen des Waldvogelfangs keine gute Lösung
möglich ist:
Da die Hobbyvogelfänger von den gesetzlichen Bestimmungen zu keinerlei
wissenschaftli-cher Schulung auf dem Gebiet der Vogelkunde verpflichtet werden,
stellen sie sich das so einfach vor: "Um die Tiere wieder an die
Außenbedingungen zu gewöhnen... haben die Vögel etwa einen
Monat vor der Freilassung nur noch selten direkten Kontakt zu Menschen" und
"dadurch werden sie wieder scheu und lernen allmählich wieder, die
natürlichen Gefahren verstärkt zu beachten."
Die Fachleute der Ornithologie sind sich hingegen bewusst, dass das
Wiederaussetzen von in Gefangenschaft gehaltenen Wildtieren ein
äußerst schwieriges und für die Tiere risikoreiches Unterfangen
ist. Von den Wissenschaftlern "wird die Überlebensmöglichkeit der
wieder frei-gelassenen Tiere bezweifelt."
Vogelfänger: Tierfreunde oder Tierquäler?
Die Vogelfänger bezeichnen sich selbst gerne als Vogelfreunde.
Um bewusst zu machen, welche Art von Liebe oder Begierde hinter dem Trieb
dieser Men-schen steckt, deren Hobby es ist, harmlose Tiere in ihre Gewalt zu
bringen, ist es aufschluss-reich, sich ein paar Details der Entwicklung des
Vogelfanges anzuschauen.
Was taten die Vogelfänger nicht alles, um die Tiere zum Singen zu bringen!
Das Blenden der Vögel (Blindstechen der Augen meist mit einem
glühenden Eisendraht) wurde in Oberösterreich erst in einem Gesetz
1870 - betreffend den Schutz der für die Boden-kultur nützlichen
Vögel - verboten. Eine andere Möglichkeit die Vögel zum Singen
zu brin-gen war, ihnen die Federn bei lebendigem Leib auszurupfen. Die
Vogelfänger von damals wussten zwar, "dass diese Behandlung für die
Vögel sehr hart ist und manche daran einge-hen." Aber jene Vögel, die
die Tortur überleben bekommen schon bald "ein neues Federkleid und singen
gut und viel."
Früher wurden Lockvögel verwendet, die mittels Bindfaden "der durch
den Schnabel gebohrt wurde, oder an einem Fuß aufgehängt" war.
Welche Motive stecken also hinter dem Vogelfang?
Um in Kontakt mit der Natur zu kommen, muss man nicht Teile von ihr einfangen
und hinter Gittern sperren! Den Vogelfängern geht es nicht um die Tiere,
es geht ihnen um ihr Vergnügen.
Ihr Hobby ist den Vogelfängern wichtiger als die Todesängste, in die
die Zweibeiner durch das Herumhantieren an ihnen versetzt werden.
Die Tierschützer wollen nicht in Abrede stellen, dass sich heutzutage
manche Vogelfänger sehr bemühen, ihre Gefangenen möglichst gut
unterzubringen und zu betreuen. Sie tun alles, um ihre perversen Neigungen
möglichst unbehelligt von der Öffentlichkeit weiter betreiben zu
können. Ihre Rechtfertigungen klingen dabei manchmal ein wenig gar zu
naiv:
"Das 'Gefangenwerden' sehe ich auch nicht als gefangen an, sondern einem
lieben, fröhlich zwitschernden Zweibeiner ein Heim mit Freundschaft
anzubieten."
Von welch großer Bedeutung ein solch hohes Gut wie die Freiheit für
alle Wildtiere ist, scheinen sie dabei völlig zu übersehen, sonst
würden sie wie andere vernünftige Vogelfreunde die Vögel im
Winter im Freien ganz schlicht und einfach nur füttern.
Alle Beteuerungen der Hobbytierfänger, wie sehr sie sich um die Gefangenen
kümmern, dass sie sie neuerdings immer öfter in Volieren halten usw.
ändern laut Gutachter Dr. Frey "nichts daran, dass beim Fang von
Singvögeln extreme Stresssituationen bewusst in Kauf genommen werden."
Sogar Begutachter, die den Singvogelfang nicht generell ablehnen, stehen "auf
dem Stand-punkt, dass der Akt des Fangens für den Vogel sicherlich eine
erhebliche Stresssituation darstellt..." und verweisen darauf, dass es
Vögel gibt, "die ihre natürliche Schreckhaftigkeit nicht ablegen und
deshalb bald freigelassen werden müssen."
Was diese Wildtiere bis dahin erleiden müssen, können Menschen mit
Mitgefühl nur erahnen.
Wäre den Vogelfängern am Wohlergehen der Vögel gelegen,
würden sie diese scheuen Waldtiere einfach in Ruhe lassen.
Kaum Frauen als Vogelfänger
Da es schon einer gewissen Brutalität, zumindest aber Unsensibilität
eines Menschen bedarf, sich an den kleinen Tieren zu vergreifen, wundert es
nicht, dass fast nur Männer diesem 'Ver-gnügen' nachjagen, wehrlose
Geschöpfe zu vergewaltigen.
"Die aktive Beteiligung der Frauen am Vogelfang ist und war marginal. Bei den
Vereinen findet man, abgesehen von Ausnahmen, ausschließlich
männliche Mitglieder."
"Im Bereich der Bezirkshauptmannschaften Wels-Land und Vöcklabruck wurden
die Bewilli-gungen ausschließlich an männliche Antragsteller
vergeben", teilte die Naturschutzabteilung der OÖ Landesregierung auf
Anfrage dem Dachverband der OÖ Tierschutzorganisationen mit. "Im Hinblick
darauf, dass von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden seit 1996 jährlich
mehr als 400 Bewilligungen erteilt wurden, erscheint es ein nicht zu
rechtfertigender Auf-wand zu verifizieren, ob Bewilligungen an Männer oder
Frauen erteilt wurden, da dies an der Tatsache des Vogelfanges nichts
ändert."
Warum Vogelfang?
Auch die Vögelfanger selbst wissen, dass sie die Tiere nicht aus Tierliebe
fangen, sondern "ein ungebundener Trieb, vielleicht ein Abklang der
Wildererleidenschaft, die seit jeher in der Brust des Salzkammergutlers wohnt,
lockt und ruft."
Mögen diese Salzkammergutler sich auch als besonders leidenschaftliche und
wilde Natur-burschen vorkommen, so ist es doch bedenklich, wenn in einem
zivilisierten Land, ein solch tierquälerisches Treiben vom Landtag weiter
durch Ausnahmeregelungen ermöglicht wird. Wenn die Politiker nicht
fähig sind, einen solchen Missstand durch eine gesetzliche Regelung zu
untersagen, wird der Druck der öffentlichen Meinung den Verantwortlichen
klarzumachen wissen, dass das Tierschutzbewusstsein wichtiger ist, als das
Hobby und die Leidenschaft einiger wilder Kerle im Salzkammergut.
Wie es im Lied "Der Vogelfänger" so treffend heißt:
"...a andrer spielt Karten, scheibt Kegel, weil ihm halt das gar so guat
gfallt...
i hab halt mein Freud an die Vögel..."
Und es hätte auch niemand etwas gegen die Leidenschaft mit der die
Vogelfänger ihr Hobby betreiben einzuwenden, wenn es sich dabei nicht um
Tierquälerei handelte.
Evolutionäre Ethik:
ein Lösungsvorschlag von Univ.-Doz. Dr. K. Kotrschal
von der Konrad-Lorenz-Forschungsstelle Grünau:
Anstatt mit Fallen und Netzen mit dem Fotoapparat die Objekte einfangen
Wie Univ.-Doz. Dr. K. Kotrschal von der Konrad-Lorenz-Forschungsstelle
Grünau in einem Leserbrief an die Salzkammergut-Zeitung (14.12.1995)
schreibt, "ist wohl kaum anzunehmen, dass den gefangenen Vögeln ihr
Schicksal gefällt." Die Haltung von Waldvögeln "art- und
verhaltensgerecht" zu bezeichnen, stuft Dr. Kotrschal als blanken Unsinn ein.
"Im Einklang mit einer evolutionären Ethik ist darauf hinzuweisen, dass
wildlebende Vögel niemanden gehören, daher auch niemand das Recht
hat, sie zu fangen, und sei es auch nur für eine mittelfristige
Käfighaltung. Es ist außerdem ethisch bedenklich, wenn Menschen ihre
kompetitiven Neigungen auf Kosten von Wildtieren austragen."
Damit sich die Vogelfänger nicht weiter zu Buh-Männern der Nation
machen, schlägt Dr. Kotrschal ihnen vor, wie bei Naturbegeisterten
"zivilisierter Länder die Kamera längst den Speer...ersetzt und...
das Gewehr zu Hause" gelassen wird:
"Warum nicht auf die Naturfotografie umsteigen, meine Herren Vogelfänger?"
Herr Univ.-Doz. Dr. K. Kotrschal von der Konrad-Lorenz-Forschungsstelle
Grünau hat sich als der namhafteste Wissenschaftler Oberösterreichs
auf dem Gebiet der Vogelkunde bereit erklärt, den Dachverband der OÖ
Tierschutzorganisationen fachkundig zu beraten und bei öffentlichen
Diskussionen zu unterstützen.
In Anbetracht aller Fakten ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis es auch
für den Vogelfang in Oberösterreich keine Ausnahmegenehmigungen mehr
geben wird.
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