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wegen Tierquälereien in der Nutztierhaltung und bei
der Schlachtung
Seit mehreren Jahren dokumentiert der Tierschutz die grässlichsten Missstände
in der österreichischen Tierhaltung und bei Tierschlachtungen. Obwohl die
zuständigen Politiker informiert und bei den Behörden Anzeigen erstattet
wurden und es zu Gerichtsverhandlungen kam, hat sich an den Tierquälereien
kaum etwas geändert.
Da die österreichischen Verantwortlichen in den letzten 2 Jahren nicht
in der Lage waren, die Misshandlungen abzustellen, ersucht der
"Dachverband der oö Tierschutzorganisationen" nunmehr die Europäische
Kommision, gegen die Republik Österreich entsprechende
Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und die Tierhaltungsbetriebe
und Schlachthäuser in Österreich von Brüssel aus so zu kontrollieren bzw.
so lange Druck auf die Verantvortlichen auszuüben, bis die Tierquälereien
abgestellt und Nutztiere in Österreich entsprechend der EU-Richtlinien vor
Misshandlungen geschützt sind:
An das Generalsekretariat der
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Rue de la Loi 200
B-1049 Bruxelles/Wetstraat 200
BELGIEN
Beschwerde
wegen Verletzung der Richtlinien 98/58/EG über den Schutz
landwirtschaftlicher Nutztiere und 93/119/EG über den Schutz der Tiere zum
Zeitpunkt des Schlachtens
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass es bei Nutztierhaltung
und Schlachtungen in Österreich zu schwersten Tierquälereien kommt. Diese
Missstände wurden den zuständigen Politikern und Behörden angezeigt, die
Medien haben immer wieder über den skandalösen Umgang mit den Nutztieren
berichtet, aber an den Zuständen hat sich kaum etwas verändert.
Um den Schutz der Tiere entsprechend der EU-Richtlinien zu verbessern,
ersucht der Tierschutz-Dachverband die Europäische Kommission,
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich einzuleiten.
Die Zustände in den Schlachtbetrieben und bei der Nutztierhaltung verstoßen
gegen mehrere Richtlinien der EU-Kommission über Mindestanforderungen für
den Schutz verschiedener Nutztiere:
Insbesondere nicht vereinbar sind die Tierquälereien in der
Nutztierhaltung in Österreich mit der Richtlinie 98/58/EG des Rates
vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (Amtsblatt
nr. L221 vom 08/08/1998 S. 0023 - 0027)
"Artikel 3
Die Mitgliedstaaten treffen Vorkehrungen dahin gehend, dass der Eigentümer
oder Halter alle geeigneten Maßnahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere
zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass den Tieren keine unnötigen
Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden."
Bezüglich der Situation der Schlachttiere in Österreich
wird die Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz
der Tiere zum Zeitpunkt des Schlachtens oder Tötens gröblichst missachtet,
wonach das Betäuben und Entbluten so zu erfolgen hat, dass Schmerzen, Leiden
bzw. Aufregung zu vermeiden sind.
Immer wieder wachen in Österreich Tiere während des Schlachtvorganges aus
der Betäubung auf oder wurden erst gar nicht entsprechend dieser
EU-Richtlinie betäubt. Bei sogenannten "Hausschlachtungen" werden
Schweine in Österreich noch immer mit der Hacke erschlagen.
Die Misssstände in Tierhaltung und Schlachtung entstehen einerseits deshalb,
weil in Österreich Tierschutz Ländersache ist und die EU-Richtlinien unter
9-fachem administrativen Aufwand mühsamst und langwierig gesondert für jedes
Bundesland in nationales Recht umgesetzt werden müssen; vor allem aber
mangelt es an einer entsprechenden Kontrolle und Umsetzung der
Tierschutzbestimmungen in den Betrieben. Teilweise sind die Nutztierhalter
bzw. Schlächter und Treiber in den Schlachthöfen in Österreich über die
Tierschutzbestimmungen nicht ausreichend informiert; die EU-Richtlinien zum
Schutz der Tiere werden aber auch missachtet, um Kosten und Zeit zu sparen.
Tierärzte, die den Tierschutz und die Kontrolle ernst nahmen, wurden von
Schlachthausbetreibern gekündigt.
Anzeigen wegen Tierquälerei wurden von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt.
In Fällen wo es doch zu einer Verhandlung kam, wurden die Tierquäler
vom Richter unter Hinweis auf EU-Recht freigesprochen, der Staatsanwalt hat
auf Berufung verzichtet, weil die EU-Richtlinien Übergangsbestimmungen bis
2013 für bauliche Maßnahmen vorsehen. Die EU-Richtlinien zum Schutz der
Tiere wurden ignoriert und die Tierquälereien gehen weiter!
Da die Verantwortlichen in Österreich in den letzten Jahren nicht fähig
waren, die EU-Richtlinien umzusetzen und die Tierquälereien abzustellen,
ersucht der Tierschutz-DV die EU-Kommission um verstärkte Kontrolle von
Tierhaltungs- und Schlachtbetrieben in Österreich. Die Kommission möge
sorgsam darüber wachen, dass die EU-Richtlinien zum Schutz der Tiere auch
tatsächlich eingehalten werden! Damit in Österreich Politiker, Behörden,
Richter und Staatsanwaltschaft Tierschutz endlich als eine wichtige Aufgabe
realisieren, ersucht der Tierschutz-DV die Europäische Kommission
entsprechende Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 169 EG-Vertrag
gegen die Republik Österreich einzuleiten.
Wir ersuchen Sie, unsere Beschwerde auf der Grundlage der einschlägigen
Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu prüfen und uns über das Ergebnis
dieser Prüfung sowie die weitere Behandlung unserer Beschwerde zu
unterrichten.
Dokumentation
Damit sich die Europäische Kommission eine Vorstellung darüber machen kann, wie unerträglich die Nutztiere in Österreich behandelt werden, sind Videoaufnahmen von Betrieben in Oberösterreich beigefügt, die zeigen, wie Tieren aufgrund der nicht artgerechten Haltung bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen und wie am Fließband hängend die Tiere bei vollem Bewusstsein zu Fleisch verarbeitet werden. Über Tierquälereien in der konventionellen Landwirtschaft liegen dem Tierschutz Bild- und Videodokumentationen aus vielen Betrieben vor, die der EU-Kommission für ein Prüfverfahren zur Verfügung gestellt werden können. Ein über mehrerere Jahre besonders gut dokumentiertes Beispiel bietet der Schweinemast-"Bauernhof" Adolf Beckerle in Neukirchen an der Enknach, Bezirk Braunau, Oberösterreich:
Im
Februar 2001 konnte aufgedeckt werden, wie hier unter
"Bauernhofgarantie" Tiere zu Tode gequält wurden: http://www.tierschutz.cc/bilder/fleischskandal/bauernhofgarantie.html
Einige Monate später wurden bei einer
weiteren Recherche erneut schwere Tierquälereien dokumentiert: http://www.tierschutz.cc/bilder/tierhaltung/oberoesterreich.html
Hier ist zu sehen wie den
Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen.
Der Tierschutz erstattete Anzeige wegen Tierquälerei. Doch der
Richter konnte sich bei der Verhandlung dem Vorwurf der Tierquälerei
nicht anschließen. Der Staatsanwalt, vom Tierschutz zur Rede
gestellt, warum er nicht Berufung gegen dieses skandalöse Urteil
eingelegt habe, erklärte, er könne nicht auf einer Verurteilung
bestehen, wenn die Behörde eine Frist von etwa 15 Jahren vorschreibe,
bis die Stallungen entsprechend umgebaut seien. Die Tierquälereien
dauerten an!
Bilddokumente aus
dem Schweinemast-KZ nach dem Gerichtsurteil: Jän/Feb 2002 http://www.tierschutz.cc/bilder/schweine/qual.html
Hier die aktuellen
Bilder vom August 2002
http://www.tierschutz.cc/bilder/schweine/august/2002.html
Ausführliche Berichte über
diesen Schweinemastkonzentrationsbetrieb aus den letzten 2
Jahren finden sich auf: http://www.tierschutz.cc Dachverband,
Aussendungen und Zeitungsberichte
Bilder zur Schlachthausdokumentation http://www.tierschutz.cc/bilder/rinderschlachtung.html
Freundliche Grüße
Dr. Friedrich Landa
Dachverbandspräsident der oö Tierschutzorganisationen Tel
0043 66 43 43 43 66
Zur Dokumentation der Nichteinhaltung von EU-Richtlinien
in Österreich beigefügt: |
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