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Singvogelfänger im Salzkammergut kümmern sich nicht um Gesetze und Vorschriften. Behörden in Oberösterreich sind nicht bereit dafür zu sorgen, dass Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Tiere eingehalten werden. Offensichtlich scheue Vögel dürfen nicht ausgestellt werdenSeit September 2002 ist die neue "Verordnung zum Oö. Tierschutzgesetz der Oö. Landesregierung betreffend die außerlandwirtschaftliche Tierhaltung" in Kraft, in der die Artikel 15a-Vereinbarung der Landeshauptleutekonferenz für eine Verbesserung des Tierschutzes umgesetzt werden sollte. Darin heißt es im 2. ABSCHNITT VÖGEL
(1) Vögel...sind in einer ihrer natürlichen Sozialform entsprechenden Anzahl (grundsätzlich paarweise oder in Gruppen) zu halten. Landesrätin Stöger müsste für Kontrolle sorgenDie für Tierschutz zuständige SPÖ-Landesrätin Dr. Silvia Stöger hat in einem Schreiben an den Tierschutz zugesagt, dass die Bezirkshauptmannschaften "ein besonderes Augenmerk auf Vogelfänger richten" und dadurch "eine Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften" gewährleisten werde. Denn entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie sind laut Artikel 9 c) Ausnahmen zum Singvogelfangverbot nur "unter streng überwachten Bedingungen" möglich. Frisch gefangene Waldvögel sind offensichtlich scheuHofrat Dr. Hindinger von der Polizeiabteilung des Landes Oberösterreich, für die Tierschutzgesetzgebung verantwortlich, wurde vom Tierschutz informiert, dass bei den Singvogelausstellungen eine Überprüfung der Kontrollen durchgeführt werden wird und darum ersucht, die Beamten über die neue Gesetzeslage zu informieren. Dr. Hindinger hat bestätigt, dass die Mindestmaße eingehalten werden müssen und dass es sich bei den frisch gefangenen Waldvögeln um offensichtlich scheue Vögel handelt. Er vertrat die Ansicht, dass die Exekutive über die Gesetzeslage informiert sein müsste. Für den Vollzug seien die Bezirkshauptmannschaften zuständig und er wolle da als übergeordnete Instanz nicht vorgreifen. Kontrollen für EU-VertragsverletzungsverfahrenDaraufhin hat der Tierschutz mit den zuständigen Beamten Kontakt aufgenommen und Mag. Scheuba von der BH Gmunden und Dr. Sageder von der BH Vöcklabruck darüber informiert, dass der Tierschutz die Einhaltung der Vorschriften bei den Singvogelausstellungen überprüfen werde, um die Ergebnisse an die EU-Behörde weiterzuleiten. Bekanntlich läuft gegen die Republik Österreich bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, weil der Tierschutz die Ansicht vertritt, dass durch den Singvogelfang im Oö. Salzkammergut die EU-Vogelschutzrichtlinie verletzt wird. Bezirkshauptmann bestreitet, dass Waldvögel offensichtlich scheu sindDaraufhin hat Bezirkshauptmann Dr. Hörzing beim Tierschutz angerufen und darum ersucht, die Bestimmungen nicht zu eng zu sehen. Der in Ebensee wohnhafte Bezirkshauptmann vom Gmunden versuchte die Singvogelausstellungen dadurch zu rechtfertigen, dass es sich bei den ausgestellten Tieren nicht um scheue Tiere handeln könne, denn nach Ansicht des Beamten würden offensichtlich scheue Tiere immer wieder gegen die Gitter fliegen und könnten deshalb gar nicht prämiert und ausgestellt werden. Der Bezirkshauptmann meinte, der Tierschutz könne das überprüfen: "Es wird Ihnen bei den öffentlich zugänglichen Ausstellung sicher nirgends der Zutritt verwehrt." Stellungnahme vom VogelfachkundlerDa der Leiter der Polizeiabteilung Hofrat Dr. Hindinger die Ansicht vertrat, dass in dieser Saison gefangene Waldvögel als augenscheinlich scheue Tiere zu bezeichnen sind, Bezirkshauptmann Dr. Hörzing dies aber bestritt, hat der Tierschutz eine Stellungnahme von Ornitholgen eingeholt und folgende Beurteilung von Prof.Dr. Loupal, vom Institut für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin Wien, erhalten: Sehr geehrter Herr Dr. Landa! Anzeigen wegen Tierquälerei bei den SingvogelausstellungenNachdem die Singvogelfänger die ersten Exemplare in viel zu engen Käfigen zu den Singvogelausstellungen anlieferten, hat der Tierschutz bei der Gendarmerie Bad Ischl Anzeige wegen Tierquälerei zu erstatten versucht. In dieser heiklen Angelegenheit hat der diensthabende Beamte gleich zum "Chef" durchgestellt. Vogelaussteller von Gendarmerie vorgewarntAls der Tierschutz am Nachmittag die Vogelausstellung in Rettenbach kontrollieren wollte, wurde der Zutritt von einer Horde Vogelfänger verwehrt: "Die Gendarmerie war schon da und hat uns gewarnt, dass Sie kontrollieren wollen. Verbandsobmann Ritzinger hat uns beauftragt, Ihnen den Zutritt zu verwehren!" Vogelfänger lassen sich nicht kontrollierenDa die Vogelfänger sich nicht an die Vorschriften halten, versuchen sie die Kontrolle durch den Tierschutz zu verhindern. Die scheuen Waldtiere erleiden in der Nähe des Menschen Todesangst! Beim Einfangen der Waldtiere haben die Vogelfänger oft ihre "geheimen Plätze", wo eine Kontrolle unter "unter streng überwachten Bedingungen" noch weniger möglich ist. Die Behörden in Oberösterreich sind nicht in der Lage dafür zu sorgen, dass Gesetze zum Schutz der Tiere eingehalten werden. Staatsanwaltschaft und EU-Behörde eingeschaltetDeshalb wird der Tierschutz-Dachverband die EU-Behörde über die Missstände informieren, damit Brüssel die Österreichischen Beamten zwingt, auch die Natur- und Tierschutzgesetze ernst zu nehmen, wie das in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein müsste. Auch die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet. Dr. Friedrich Landa |
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