Gendarmerie warnt Tierquäler vor Tierschutzkontrollen

    Singvogelfänger im Salzkammergut kümmern sich nicht um Gesetze und Vorschriften. Behörden in Oberösterreich sind nicht bereit dafür zu sorgen, dass Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Tiere eingehalten werden.

    Offensichtlich scheue Vögel dürfen nicht ausgestellt werden

    Seit September 2002 ist die neue "Verordnung zum Oö. Tierschutzgesetz der Oö. Landesregierung betreffend die außerlandwirtschaftliche Tierhaltung" in Kraft, in der die Artikel 15a-Vereinbarung der Landeshauptleutekonferenz für eine Verbesserung des Tierschutzes umgesetzt werden sollte. Darin heißt es im 2. ABSCHNITT VÖGEL (1) Vögel...sind in einer ihrer natürlichen Sozialform entsprechenden Anzahl (grundsätzlich paarweise oder in Gruppen) zu halten.
    In § 23 sind die "Mindestmaße für Käfige" angegeben. Für "die paarweise Unterbringung von Vögeln" bis zu einer Gesamtlänge bis 15 cm dürfen demnach folgende Maße des Käfigs nicht unterschritten werden: 0,8 Länge x 0,4 Breite x 0,4 Höhe in Meter.
    In § 24 Vogelausstellungen heißt es: "Offensichtlich scheue Vögel dürfen nicht ausgestellt werden."

    Landesrätin Stöger müsste für Kontrolle sorgen

    Die für Tierschutz zuständige SPÖ-Landesrätin Dr. Silvia Stöger hat in einem Schreiben an den Tierschutz zugesagt, dass die Bezirkshauptmannschaften "ein besonderes Augenmerk auf Vogelfänger richten" und dadurch "eine Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften" gewährleisten werde. Denn entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie sind laut Artikel 9 c) Ausnahmen zum Singvogelfangverbot nur "unter streng überwachten Bedingungen" möglich.

    Frisch gefangene Waldvögel sind offensichtlich scheu

    Hofrat Dr. Hindinger von der Polizeiabteilung des Landes Oberösterreich, für die Tierschutzgesetzgebung verantwortlich, wurde vom Tierschutz informiert, dass bei den Singvogelausstellungen eine Überprüfung der Kontrollen durchgeführt werden wird und darum ersucht, die Beamten über die neue Gesetzeslage zu informieren. Dr. Hindinger hat bestätigt, dass die Mindestmaße eingehalten werden müssen und dass es sich bei den frisch gefangenen Waldvögeln um offensichtlich scheue Vögel handelt. Er vertrat die Ansicht, dass die Exekutive über die Gesetzeslage informiert sein müsste. Für den Vollzug seien die Bezirkshauptmannschaften zuständig und er wolle da als übergeordnete Instanz nicht vorgreifen.

    Kontrollen für EU-Vertragsverletzungsverfahren

    Daraufhin hat der Tierschutz mit den zuständigen Beamten Kontakt aufgenommen und Mag. Scheuba von der BH Gmunden und Dr. Sageder von der BH Vöcklabruck darüber informiert, dass der Tierschutz die Einhaltung der Vorschriften bei den Singvogelausstellungen überprüfen werde, um die Ergebnisse an die EU-Behörde weiterzuleiten. Bekanntlich läuft gegen die Republik Österreich bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, weil der Tierschutz die Ansicht vertritt, dass durch den Singvogelfang im Oö. Salzkammergut die EU-Vogelschutzrichtlinie verletzt wird.

    Bezirkshauptmann bestreitet, dass Waldvögel offensichtlich scheu sind

    Daraufhin hat Bezirkshauptmann Dr. Hörzing beim Tierschutz angerufen und darum ersucht, die Bestimmungen nicht zu eng zu sehen. Der in Ebensee wohnhafte Bezirkshauptmann vom Gmunden versuchte die Singvogelausstellungen dadurch zu rechtfertigen, dass es sich bei den ausgestellten Tieren nicht um scheue Tiere handeln könne, denn nach Ansicht des Beamten würden offensichtlich scheue Tiere immer wieder gegen die Gitter fliegen und könnten deshalb gar nicht prämiert und ausgestellt werden. Der Bezirkshauptmann meinte, der Tierschutz könne das überprüfen: "Es wird Ihnen bei den öffentlich zugänglichen Ausstellung sicher nirgends der Zutritt verwehrt."

    Stellungnahme vom Vogelfachkundler

    Da der Leiter der Polizeiabteilung Hofrat Dr. Hindinger die Ansicht vertrat, dass in dieser Saison gefangene Waldvögel als augenscheinlich scheue Tiere zu bezeichnen sind, Bezirkshauptmann Dr. Hörzing dies aber bestritt, hat der Tierschutz eine Stellungnahme von Ornitholgen eingeholt und folgende Beurteilung von Prof.Dr. Loupal, vom Institut für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin Wien, erhalten:

    Sehr geehrter Herr Dr. Landa!
    Die Prüfung, ob Tiere augenscheinlich scheu sind, hat unter natürlichen Bedingungen zu erfolgen, also im gegenständlichen Fall in der freien Wildbahn. Dort kann man feststellen, ob Gimpel, Fichtenkreuzschnabel, Zeisig und Stieglitz es zulassen, dass sich ein Mensch ihnen annähert. Ohne das jetzt wirklich nachprüfen zu müssen, ist es evident, dass es keine dieser Wildvogelarten toleriert, dass ein Mensch in ihre Nähe kommt. Die Vögel werden sicher flüchten. Womit in meinen Augen bewiesen ist, dass diese Vögel "augenscheinlich scheu" sind. Dass die Tiere bei Ausstellungen nicht ununterbrochen gegen ihr Gitter fliegen, ist sicher kein Hinweis dafür, dass sie nicht scheu wären. Ausstellung von scheuen Wildtieren verursacht Stress und Stress kann sich auf vielfältige Weise, wie Unruhe, Appetitlosigkeit, Anfälligkeit für Krankheiten bis hin zu plötzlichen Todesfällen äussern.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ass.Prof.Dr. Gerhard Loupal
    Präsident von BirdLife Österreich - Gesellschaft für Vogelkunde
    Institut für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin
    Veterinärmedizinische Universität

    Anzeigen wegen Tierquälerei bei den Singvogelausstellungen

    Nachdem die Singvogelfänger die ersten Exemplare in viel zu engen Käfigen zu den Singvogelausstellungen anlieferten, hat der Tierschutz bei der Gendarmerie Bad Ischl Anzeige wegen Tierquälerei zu erstatten versucht. In dieser heiklen Angelegenheit hat der diensthabende Beamte gleich zum "Chef" durchgestellt.
    "Als Präsident des Dachverbandes der Oö. Tierschutzorganisationen erstatte ich Anzeige wegen des Verdachtes auf Tierquälerei bei den Singvogelausstellungen. Die Tiere sind in nicht den gesetzlichen Mindestmaßen entsprechenden Käfigen ausgestellt und es handelt sich dabei um offensichtlich scheue Vögel, die nicht ausgestellt werden dürfen."
    Der Beamte fragte nach der Örtlichkeit, wo die Ausstellungen stattfinden und wurde ersucht, eine Gendarmeriestreife nach Rettenbach zur Ausstellungseröffnung zu entsenden. "Ich lasse mir vom Tierschutzverein nicht sagen, was ich zu tun habe", befand der Beamte. Als er daraufhin um Name und Dienstnummer gebeten wurde, legte er einfach auf. Er war nicht bereit, die Anzeige anzunehmen.
    In der weiteren Recherche wurde dem Tierschutz mitgeteilt, dass im Salzkammergut einige Gendarmieriebeamte selbst leidenschaftliche Vogelfänger sind.

    Vogelaussteller von Gendarmerie vorgewarnt

    Als der Tierschutz am Nachmittag die Vogelausstellung in Rettenbach kontrollieren wollte, wurde der Zutritt von einer Horde Vogelfänger verwehrt: "Die Gendarmerie war schon da und hat uns gewarnt, dass Sie kontrollieren wollen. Verbandsobmann Ritzinger hat uns beauftragt, Ihnen den Zutritt zu verwehren!"
    Die Gendarmerie wurde gerufen, um zu klären, ob der Zutritt zu einer öffentlichen Veranstaltung verwehrt werden dürfe. Da dem Tierschutz eine Überprüfung nicht möglich war, wurden die Exekutivbeamten ersucht dafür zu sorgen, dass die Tierschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Exekutivbeamten waren mit den Vogelfängern per "du" und es war nicht möglich, die Gendarmerie zu einer Überprüfung zu bewegen, um wieviel die verwendeten Käfige die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaße unterschreiten.

    Vogelfänger lassen sich nicht kontrollieren

    Da die Vogelfänger sich nicht an die Vorschriften halten, versuchen sie die Kontrolle durch den Tierschutz zu verhindern. Die scheuen Waldtiere erleiden in der Nähe des Menschen Todesangst! Beim Einfangen der Waldtiere haben die Vogelfänger oft ihre "geheimen Plätze", wo eine Kontrolle unter "unter streng überwachten Bedingungen" noch weniger möglich ist. Die Behörden in Oberösterreich sind nicht in der Lage dafür zu sorgen, dass Gesetze zum Schutz der Tiere eingehalten werden.

    Staatsanwaltschaft und EU-Behörde eingeschaltet

    Deshalb wird der Tierschutz-Dachverband die EU-Behörde über die Missstände informieren, damit Brüssel die Österreichischen Beamten zwingt, auch die Natur- und Tierschutzgesetze ernst zu nehmen, wie das in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein müsste. Auch die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet.

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66


    zurück

    Nach oben