In Österreich ist niemand bundesweit für Tierschutz zuständig:Reaktionen von Landwirtschaftsministerium, Parlamentsdirektion, Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen sowie EU-Kommission auf das Ansuchen des Tierschutz-DV um EU-Vertragsverletzungsverfahrenwegen Nichteinhaltung von EU-Richtlinien bei Tierhaltung und Schlachtung Bundesministerien können nicht eingreifenDas "Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen" hat auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren des "Dachverbandes der oö Tierschutzorganisationen" gegen die Republik Österreich wegen Nichteinhaltung von EU-Richtlinien bei Tierhaltung und Schlachtung reagiert und betont: Tierschutz ist "in Gesetzgebung und Vollziehung Ländersache und der Bund kann in diese Materie nicht direkt eingreifen." Landesregierungen zum Handeln aufgefordertEs seien aber durch das Büro von Bundesminister Dr. Haupt die Ämter der Landesregierungen vom Beschwerdebrief des Tierschutz-DV an die EU-Kommission in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme ersucht worden. Ministerium bestätigt Defizite beim Vollzug der Tierschutzbestimmungen"Bezugnehmend auf die in mehreren Bundesländern festgestellten Defizite beim Vollzug der Tierschutzbestimmungen im Rahmen der Schlachtung", wird vom Ministerium als Hauptgrund angesehen, "dass diese Tierschutzbestimmungen nicht in die beiden Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz-Vereinbarungen aufgenommen wurden". Bundeseinheitliches Tierschutzgesetz notwendigEs wird "eine einheitliche Umsetzung und Vollziehung in den Landestierschutzgesetzen" durch die Artikel 15a Vereinbarungen empfohlen. Was tatsächlich notwendig wäre, ist ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz! Statt dessen schreibt Dr. Weber in Vertretung von Bundesminister Haupt: Schlachtung stößt in breiten Kreisen der Bevölkerung auf massiven Widerstand"Da der Tierschutz in unserer Gesellschaft zurecht einen hohen Stellenwert hat und eine nicht tierschutzgerechte Haltung und Schlachtung in breiten Kreisen der Bevölkerung auf massiven Widerstand stößt, bin ich zuversichtlich, dass die Länder alle nötigen Maßnahmen ergreifen werden, um jede weitere Erschütterung des Vertrauens der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten zu vermeiden alsbald einem Beitritt des Bundes zur 15a BVG-V im Sinne des Herrn Bundesministers zustimmen werden." Kontrolle durch Tierschutzorganisationen erforderlichDie Missstände bei Nutztierhaltung und Schlachtung werden vor allem durch den Tierschutz publik gemacht. Deshalb die politische Forderung, die Tierschutzorganisationen im Rahmen des neuen Tiergesundheitsdienstes in die Kontrolle einzubeziehen. Wären Tierschützer und nicht Beamte für die Kontrolle zum Wohlergehen der Tiere zuständig, gäbe es bald keine Misshandlungen mehr! Subject: Ihre E-Mail vom 2. September 2002 an den Präsidenten des Nationalrates; Beschwerde an die Europäische Kommission wegen Vertragsverletzung durch die Republik Österreich Landwirtschaftsministerium stellt EU-Vertragsverletzungsverfahren freiDas Landwirtschaftsministerium hat, nach dem Gespräch mit Landwirtschaftsminister Molterer in Wels, reagiert und sozusagen grünes Licht für EU-Vertragsverletzungsverfahren des "Dachverbandes der oö Tierschutzorganisationen" gegen die Republik Österreich wegen Nichteinhaltung von EU-Richtlinien bei Tierhaltung und Schlachtung gegeben. Landwirtschaftsministerium ohne TierschutzIn dem Schreiben vom Büro Landwirtschaftsminister Molterer wird darauf verwiesen, dass in Österreich Tierschutz Sache der einzelnen Bundesländer sei. Offenbar fühlt sich im Landwirtschaftsministerium niemand für den Schutz der Tiere bei Haltung und Schlachtung zuständig. EU-Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigNachdem bei der letzten DV-Sitzung in Ansfelden bei Linz die geplanten EU-Vertragsverletzungsverfahren besprochen wurden, ist der Antrag am 11. September nach Brüssel abgeschickt worden. Das Generalsekretariat der Europäischen Kommission hat dem Tierschutz-Dachverband mitgeteilt, dass sich die Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz unter dem Aktenzeichen SG(02.) A/9/92 damit in geeigneter Weise befassen wird. Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Landa! Dr. Friedrich Landa |
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