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Im Juni soll von der OÖ Landesregierung die neue Verordung zum Naturschutzgesetz beschlossen werden. Die Politiker wollen, um die Wählerstimmen der Vogelfänger nicht zu verlieren, die Tierquälerei des Singvogelfanges wieder ermöglichen. Das Begutachtungsverfahren ist unter völliger Missachtung des Tierschutzes abgeschlossen worden. Der Tierschutz-Dachverband fordert eine ethisch verantwortliche Gesetzgebung für den Schutz aller empfindsamen Lebewesen vor unnötigen Leiden. Begutachtungsverfahren ohne Berücksichtigung des TierschutzaspektesStellungnahmen von namhaften Ornithologen, die sich gegen den Fang der Vögel ausgesprochen haben und das Einfangen, die Gefangenhaltung und das Wiederaussetzen als Tierquälerei beurteilten, wurden zurückbehalten. Aus Jux und Leidenschaft Tiere zu quälen muss ausnahmslos verboten sein! Sollte der Singvogelfang tatsächlich wieder erlaubt werden, wird der Tierschutz-Dachverband folgende rechtliche Schritte gegen die Tierquäler-Politiker einleiten: 1) Anzeige gegen Politiker wegen TierquälereiGegen die hauptverantwortlichen Landespolitiker wird bei der Staatsanwaltschaft Linz Anzeige wegen Tierquälerei erstattet, nach § 222 ö. Strafgesetzbuch und § 4 bzw. § 5 Punkt 10 Oö. Tierschutzgesetz, wonach "freilebende Tiere mutwillig ihrer Freiheit zu berauben" ausdrücklich als "besondere Form der Tierquälerei" untersagt ist. Der Singvogelfang gilt seit Beginn dieses Jahres auch in Oberösterreich nicht mehr als Brauchtum. Also gibt es keinen vernünftigen Grund diese Tierquälerei in den Bezirken Gmunden, Vöcklabruck und Wels-Land zu legalisieren und in den anderen Bezirken am Verbot festzuhalten. Dies widerspricht auch dem Gleichheitsgrundsatz. 2) Missachtung der Art. 15a B-VG zur Verbesserung des TierschutzesEin Normprüfungsverfahren wird angestrebt, durch welches festgestellt werden soll, dass die neue Verordnung zum Naturschutzgesetz in Artikel 3 (1) Tierquälerei und Artikel 4 (4)a bzw. Anlage 2 B)b.3. ("scheue Vögel dürfen nicht ausgestellt werden") gegen die "Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im allgemeinen und im besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich" verstößt. Letztere hat LH Pühringer persönlich bei der Landeshauptleutekonferenz mitbeschlossen. Jetzt soll er gefälligst dafür sorgen, dass diese Vereinbarung auch im Land Oberösterreich eingehalten wird. 3) EU-Vogelschutzrichtlinie wieder nicht umgesetztDie EU-Kommission wird ersucht, das vom "Dachverband der OÖ Tierschutzorganisationen" eingeleitete EU-Vertragsverletzungsverfahren weiter zu führen, weil sich durch die Umformulierung des Gesetzestextes an der Praxis des Singvogelfanges kaum etwas geändert hat und vor allem keine Beachtung fand, dass die EU-Vogelschutzrichtlinie Ausnahmen zum strikten Verbot des Waldvogelfanges nur im Interesse der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit der Luftfahrt usw. vorsieht "sofern es keine andere zufriedenstellende Lösungen gibt". Die einzige zufriedenstellende Lösung kann nur lauten, wie in allen anderen Bundesländern, auch in Oberösterreich den Jux des Vogelfangens gänzlich zu verbieten. Die EU-Kommission wird auch darüber informiert, dass es in der Begutachtung zu fragwürdigen Manipulationen kam, indem die Gutachten, die sich gegen das Vogelfangen aussprachen, von der Naturschutzbehörde unterdrückt wurden. Die Rechte der Tiere ignoriertPolitikerInnen, die völlig sinnlose Tierquälereien legalisieren, handeln verantwortungslos! Sie gehen mit schlechtem Beispiel voran und brauchen sich nicht zu wundern, wenn die Gewaltbereitschaft bei den Jugendlichen zunimmt. Die Rechte der Schwächsten werden mit Füßen getreten! Gewisse Landespolitiker glauben, gegen Tiere können sie rücksichtslos agieren, weil diese ihre Interessen nicht einzuklagen vermögen und keine Wählerstimmen haben. Es sollte selbstverständlich sein, dass auch die Gesetze, Vereinbarungen und internationalen Abkommen zum Schutz der Tiere einzuhalten sind. Kampf für den Schutz der TiereWenn Politiker, indem sie ihre Machtpositionen missbrauchen, sich an die selbst beschlossenen Gesetze nicht halten und es durch Gerichtsverfahren nicht möglich ist, den Tieren zu ihrem Recht zu verhelfen, werden die Tierschützer andere Mittel ergreifen um zu erreichen, dass der Schutz und die Rechte der Tiere Beachtung finden. Der Wahlkampf in OÖ wird demnächst beginnen. Dr. Friedrich Landa |
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