Gendarmerieeinsatz gegen illegale Krähenfallen

    Bezirksjägermeister stiftete bei Jagdleiterbesprechung zum Krähenfangen an

    Krähenfallen verboten, weil nicht selektiv

    Die EU-Vogelschutzrichtlinie verbietet die Verwendung von Krähenfallen, weil diese nicht selektiv fangen und es immer wieder vorkommt, dass Bussard, Habicht und andere streng geschützte Tiere in solche Fallen geraten und sich dabei verletzen oder zu Tode kommen. Auch Krähen sind geschützte Tiere und dürfen nicht bejagd werden.

    Anzeige gegen Jäger

    Nach Hinweisen aus der Bevölkerung hat der "Dachverband der OÖ Tierschutzorganisationen" bei der Gendarmerie Schwanenstadt gegen die Fallensteller Anzeige erstattet. Einem Beamten wurden die Standorte der Fallen angezeigt. Schnell stellte sich heraus, dass der Gendarm selbst Jäger ist. Einige der Fallen waren vor dem Eintreffen von Tierschutz und Gendarmerie noch schnell ausgeräumt worden. Andere Jäger konnten nicht glauben, dass die Krähenfallen verboten sind.

    Fehlinformiertheit der Jäger

    Ein Jagdleiterstellvertreter hat dem Tierschutz vor laufender Kamera angegeben, dass im Herbst bei der Jagdleiterbesprechung in Vöcklamarkt der Bezirksjägermeister und ÖVP-Landtagsabgeordnete Josef Brandmayr aus Manning ausdrücklich erklärt habe, dass "im Bezirk der Krähenfang nicht untersagt sei, auch wenn beim EU-Gesetz etwas versabelt worden sei".

    Jäger fühlen sich an Gesetze nicht gebunden

    Die Jäger glauben wohl, sie brauchen sich an Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Tiere nicht zu halten! Da für die Jagdprüfung offenbar nicht einmal das Notwendigste über Tier- und Naturschutz gelehrt wird, fordert der Tierschutz, dass die Jägerschaft Tierschutzunterricht erhält, bevor sie auf empfindsame Geschöpfe losgelassen wird. Auch Nachschulungen sind dringend erforderlich.

    Jagdgesetze müssen EU-konform sein

    Es ist höchst an der Zeit, dass das OÖ Jagdgesetz und alle anderen Jagdgesetze in den Ländern daraufhin überprüft werden, ob sie mit den EU-Richtlinien übereinstimmen und ob sie mit den Gesetzen zum Schutz der Tiere vor unnötiger Quälerei vereinbar sind. Wie beim Singvogelfang droht der Republik Österreich auch wegen der Krähenfallen ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

    Jäger haben sich nicht unter Kontrolle

    Bei dem Lokalaugenschein gab es aggressive Beschimpfungen und Drohungen gegen die Tierschützer durch die aufgebrachten Jäger. Wer zu so wenig Selbstbeherrschung fähig ist, sollte besser kein Gewehr benützen dürfen. Da war es gut, dass die Gendarmerie anwesend war.

    Jäger als Tierquäler

    Einer Krähe, die als Lockvogel missbraucht, verzweifel in einer der Krähenfallen herumflatterte, waren die Flügel abgeschnitten worden, dass sie nicht mehr fliegen konnte. Das geschundene Tier war in diesem Zustand nicht frei zu lassen. Der anwesenden Gendarmerieinspektor Humberger vom Gendarmerieposten Attnang-Puchheim veranlasste eine Beschlagnahme. Frau Erika Mühlleitner vom Tierschutzverein Vöcklabruck übernahm das Tier. Die Krähe soll ins Konrad-Lorenz-Institut nach Grünau zur Pflege gebracht werden, bis die Flügel wieder nachgewachsen sind.

    Jäger gehören überwacht

    Der Tierschutz bittet die Bevölkerung alle Krähenfallen den zuständigen Gendarmerieposten anzuzeigen, damit solche Tierquälereien der Jäger bald der Vergangenheit angehören. Die Behörden sind aufgefordert, dafür zu sorgen, dass sich auch die Jäger an die Gesetze halten. Die Rabenkrähe (auch Aaskrähe genannt, lat.corvus corone) darf, wie im Official Journal of the European Communities aufgelistet, in Österreich nicht bejagd werden! Auch das Auslegen von Gift ist verboten.

    Bilddokumentation:

    Mindestens 16 illegale Krähenfallen wurden der Gendarmerie angezeigt.

    Die meisten Fallen sind, als hätte es eine Vorwarnung gegeben, ausgeräumt.

    Bei der Beweisaufnahme finden sich unter Fasanenfedern auch Bussardfedern.

    Ein Greifvogelexperte zeigt dem Gendarmeriebeamten und Jäger,

    der eigenartiger Weise die Amtshandlung in zivil vornimmt,

    Federn, die beweisen, dass auch streng geschützte Tiere in den Krähenfallen gefangen werden.

    Frau Redakteurin Ebner von der Vöcklabrucker Rundschau setzt sich für den Schutz der Tiere ein.

    Bei der nächsten Falle wird ein Lockvogel gefangen gehalten.

    Der Krähe wurden die Flügel gestutzt, sie kann nicht mehr fliegen.

    Sie wird von der Genarmerie beschlagnahmt

    und dem Vöcklabrucker Tierschutzverein zur Pflege übergeben.

    Erst wenn die Federn nachgewachsen sind, kann die Krähe wieder freigelassen werden.

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66


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