![]() Obwohl vom Oö. Landtag am 4. Okt. 2001 ein neues Naturschutzgesetz beschlossen wurde, bei dem der Singvogelfang im Salzkammergut nicht mehr aus Gründen des Brauchtums ausdrücklich ermöglicht wurde, soll laut Begutachtungsentwurf in einer Verordnung zum Tierschutzgesetz diese Tierquälerei demnächst doch wieder gestattet werden. Durch nichts zu rechtfertigende TierquälereiBei einem Treffen am 20.03. zwischen den höchsten Vertretern von Natur- und Tierschutzbehörden unter Vorsitz von Frau LR Dr. Silvia Stöger mit dem Tierschutz-Dachverband, wollte DV-Präsident Dr. Landa wissen, wie es zu rechtfertigen sei, dass der Singvogelfang nun doch wieder erlaubt werden soll. Da die Begründung, mit der bisher argumentiert wurde, es handle sich um Brauchtum, weggefallen ist, gibt es nach Ansicht des Tierschutzes keinen vernünftigen Grund, die Tierquälerei an Singvögeln im Salzkammergut zu ermöglichen. ![]() Weder legale noch illegale Tierquälereien dürfen toleriert werden![]() Natur- und Tierschutzlandesrätin Dr. Silvia Stöger und Mag. Hermann Urban von der Naturschutzabteilung erklärten, durch die Verordnung solle verhindert werden, dass die Singvogelfänger in die Illegalität getrieben und - jeder Kontrolle entzogen - heimlich weiter Vögel fangen würden. Das ist eine unerträgliche, jedem Gerechtigkeitssinn spottende, völlig verkehrte Argumentationsweise. Niemand würde es wagen, so leichtfertig Vergehen zu rechtfertigen, wenn die Opfer Menschen wären. Wenn es um Gewalt gegen Kinder, oder um Gewalt gegen Frauen, um Diebstahl oder sonst ein Delikt gegen ein Opfer geht, wäre es undenkbar, dass durch Ausnahmebewilligungen zu bestimmten Zeiten die Vergehen "in geringen Mengen unter streng überwachten Bedingungen" doch gestattet würden. Wenn es um Tiere geht, glauben die Verantwortlichen derart unmöglich argumentieren zu können! Frau Landesrätin Stöger fügte noch an, dass im Vergleich zu den Quälereien in den Schlachthäusern und der Nutztierhaltung in Oberösterreich - sie erwähnte ausdrücklich die Legebatterien - die Problematik des Singvogelfanges nicht überbewertet werden solle. Gesetze für die Bedürfnisse der Täter![]() Wenn es darum geht, irgendwelchen Lobbys Tierquälereien von Gesetz her zu ermöglichen, wird unser Rechtssystem auf den Kopf gestellt. Anstatt Gesetze zum Schutz der Opfer zu formulieren, wird, wenn es um die Rechte der Tiere geht, umgekehrt vorgegangen: Nicht nur im Nutztierbereich werden die Gesetze an die Bedürfnisse der Täter angepasst. Weil der Männerclan von Vogelfängern ach so leidenschaftlich gerne mit kleinen Vögeln spielt, soll der Oö. Landtag eine durch nichts argumentierbare Tierquälerei weiter durch Ausnahmebescheide ermöglichen. Rechte der Tiere mit Füßen getreten1996 konnte in der Steiermark und in Salzburg der Singvogelfang verboten werden, nachdem auch die ÖVP eingesehen hatte, dass "Tierschutz wichtiger" sei, als das Hobby einiger Hinterwäldler. Tierschutz als Wahlkampfthema![]() Der Tierschutz-Dachverband hatte in den letzten Monaten mit allen im Oö. Landtag vertretenen Parteien Gespräche aufgenommen, um die anstehenden Tierschutzfragen, vor allem auch in Hinblick auf die Landtagswahlen, zu erörtern. Die Grünen sind völlig gegen den Singvogelfang, von den Freiheitlichen wurde versichert, dass im Parteiclub niemand für diese Tierquälerei sei. SPÖ Landesrätin Dr. Silvia Stöger hat in einer Tierschutz-Dachverbandssitzung erklärt, dass sie persönlich gegen den Singvogelfang wäre und ihn am liebsten ganz abschaffen würde. Beim Treffen im Parteiclub der ÖVP wurde zum Ausdruck gebracht, dass man auch hier das leidige Thema gerne vom Tisch haben würde. Allerdings: der ÖVP-Landeshauptmann, das musste eingestanden werden, habe sich eindeutig für die Beibehaltung des Singvogelfanges ausgesprochen. LH Dr. Pühringer war für den Tierschutz-DV nicht zu sprechen. Dr. Friedrich Landa |
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