Genf: Ö. Politiker wegen Tierquälerei angeklagt

    Genf: Die unerträglichen Zustände in Tierfabriken und Schlachthöfen werden bekanntlich am 11. März 2002 vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte (CICG-Centre International de Conférences de Genève) verhandelt. Die Anklage wirft den Beschuldigten vor, dass Tiere in der industriellen Massenproduktion zu Tode gequält werden.

    Nachdem die Vorladungen zum Prozess zugegangen sind, haben die wegen der Missstände in Genf angeklagten österreichische Politiker folgerndermaßen reagiert:

    Aus dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen von Mag. Haupt wurde darauf verwiesen, dass Tierschutz "in Österreich gemäß unserer bundesstaatlichen Verfassung in Gesetzgebung und Vollziehung Sache der Bundesländer" ist. Auf die Verantwortlichkeit von Minister Haupt als oberster Veterinär für die Missstände in den Schlachthäusern wurde nicht eingegangen.

    Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer teilt in einem eingeschriebenen Brief dem Cour Internationale de Justice des Droits de L'Animal mit:

    "Sehr geehrter Herr Präsident! ...Zu dem von Ihnen angesprochenen Themenbereich "Massentierhaltung" darf ich Ihnen berichten, dass die oberösterreichische Landwirtschaft sehr klein strukturiert ist..." Der LH listet dann allerhand Prozentzahlen, die die Kleinstrukturiertheit belegen sollen, auf. Mit keinem Wort geht er auf die Gräueltaten gegen Tiere ein, die in oö. Betrieben dokumentiert wurden.

    Von der EUROPÄISCHEN KOMMISSION, Kabinett Franz Fischler, teilt der Kabinettchef mit, dass "Ihr Schreiben zuständigkeitshalber an Kommissar David Byrne, verantwortlich für Gesundheit und Verbraucherschutz, zur Beantwortung weitergeleitet" wurde.
    Kommissar Byrne ist gesondert wegen der Missstände in den Schlachthöfen, Kommissar Fischler wegen der tierquälerischen Nutztierhaltung vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf angeklagt.

    Wer ist für die Tierquälereien verantwortlich?

    Bei der Verhandlung im CICG-Centre International de Conférences de Genève soll geklärt werden, wer letztlich für die Missstände verantwortlich ist. Angeklagt sind zunächst die Schlächter, sowie Tierhalter und Schlachthausbetreiber, weil in den Betrieben Tiere zu Tode gequält wurden. Angeklagt sind ferner die Tierärzte, die die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen nicht entsprechend kontrolliert haben; die Behörden, wenn sie Amtstierärzte nicht in ihrem Einsatz für die Tiere bestärkten; die Gerichte, wenn sie Vergehen gegen Tiere nicht verurteilten; die Staatsanwaltschaft, weil gegen Skandalurteile keine Berufung eingelegt wurde oder Anzeigen wegen Tierquälerei gar nicht erst weiterverfolgt wurden und schließlich jene Politiker, die dafür verantwortlich sind, dass die Tierschutzgesetze auch eingehalten werden, bzw. dass Gesetze beschlossen werden, die den Schutz der Tiere gewährleisten.
    Dr. Friedrich Landa Tierschutz-Dachverband

    Anhang:
    Der Tierschutz-Dachverband klagt
    aufgrund des dem Gericht zur Verfügung gestellten Beweismaterials und aufgrund persönlicher
    Wahrnehmungen, sowie von Zeugenaussagen an:

    1) Die Schlächter

      Angeklagt wurden zunächst die Schlächter, die fröhlich vor sich hinpfeifend den mit einem Bein am Fließband hängenden Tieren bei vollem Bewusstsein die Kehle aufgeschnitten haben, sodass diese, verzweifelt brüllend, langsam zu Tode gequält wurden. Der Schlächter wurde wegen Tierquälerei angezeigt, bei der Gerichtsverhandlung aber freigesprochen. Das Gericht befand, dass wenn, dann die Schlachthofbetreiber zur Verantwortung gezogen werden müssten.

    2) Die Schlachthausbetreiber

      Um Maßnahmen gegen die von der Öffentlichkeit gewöhnlich verborgen gehaltenen Misshandlungen von Tieren einzuleiten, hatte der "Dachverband der oö. Tierschutzorganisationen" bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen alle ö. Schlachthäuser erstattet. Die Anzeige des Tierschutz-Dachverbandes gegen die Schlachthofbetreiber ist von der Staatsanwaltschaft jedoch eingestellt worden.

      Die dokumentierten Gräueltaten sind keine Einzelfälle. Vor allem junge Tierärzte und -ärztinnen haben dem Tierschutz-Dachverband von fürchterlichen Misshandlungen berichtet, die sie während ihres sechswöchigen Turnusdienstes miterleben mussten. Tiere, die sich in ihrer Todesangst auf dem Weg zur Betäubungsbox nicht mehr weiterbewegten, seien mit Knüppeln, Stichen und Elektrotreibern vor allem an den Geschlechtsteilen zum Weitergehen gezwungen worden, weil an diesen Weichteilen bei der Fleischbeschau die Tierquälerei beim Schlachten nicht offensichtlich wird.

      Hier Aussagen, die uns von einem Tierarzt und Fleischuntersuchungsorgan schriftlich zugestellt wurde: "In einem österreichischen Bundesland wurde ein Fleischuntersuchungstierarzt, der den für seinen Bezirk zuständigen Amtstierarzt mehrfach auf fleischuntersuchungsrechtliche (untauglich erklärtes Fleisch wurde verkauft, geschlachtete Kälber wurden erst nach 12- bis 24-stündigem Verbleiben der Schlachtkörper im Fell der Fleischuntersuchung unterzogen) und tierschutzrechtliche Vergehen ( „betäubte und entblutete“ Schweine sind taumelnd wieder aufgestanden, „betäubte und entblutete“ Schweine haben im Brühwasserbottich wieder zu schwimmen begonnen, schlecht „betäubte“ Rinder erwachten an einem Hinterbein hängend anläßlich der Entblutung) des Fleischers aufmerksam machte, der Fleischbeschau „enthoben“, indem der Landeshauptmann zusätzlich zur Bestellung der Fleischuntersuchungstierärzte eine Geschäftseinteilung dergestalt installierte, daß dem o.a. FUTA die Ausübung seiner Fleischbeschau-Tätigkeit nur noch an Tagen ermöglicht wurde, an denen nicht geschlachtet wurde. Somit handelte es sich um keinen de-jure-, sehr wohl aber um einen de-facto-Entzug der Fleischbeschau. Seither konnte der o.a. Tierarzt im inkriminierten Fleischereibetrieb keinerlei Tätigkeiten mehr ausüben und fiel um einen monatlichen Umsatz von ca. 25.000,- öS."

    3) Die Schlachthoftierärzte

      Schlachthoftierärzte sind ihrer Aufgabe, die Tiere vor Qualen beim Schlachten zu schützen, nicht nachkommen. Sie haben es oft nicht gewagt, gegen Missstände vorzugehen, weil sie Repressionen befürchten mussten. Denn Tierärzte, die sich für den Schutz der Tiere einsetzten wurden "strafversetzt" oder entlassen.

      Kritischer Amtstierarzt frühpensioniert

      Profil 5/2001, S. 39: Der Weizer TA Franz Mayer, der seit Mitte der achtziger Jahre die Behörden regelmäßig über Mißstände in Schlachthöfen informiert hatte (was nichts gefruchtet hat und auch noch beim Schweinemastskandal Anfang des Jahres verschwiegen wurde), berichtet, daß all seine Schreiben keinerlei Konsequenzen hatten. Mit einer Ausnahme: Am 31. Jänner mußte er sein Büro als Amtstierarzt räumen - er wurde mit 54 Jahren frühpensioniert.

      15 Veterinärkontolleure ihrer Ämter enthoben

      Mißstände im niederösterr. Schlachthof Unterstinkenbrunn: Dem engagierten Kontrollarzt und Standesvertreter Thomas Mueller aus Wenzersdorf wurde mit Billigung des Landes NOE die Existenzgrundlage entzogen, weil er es gewagt hatte, bei Schlachttier- und Fleischuntersuchungen die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen einzufordern. Ihn und weitere 15 Kollegen/innen hat man nicht nur ihrer Ämter enthoben, sondern für ihren Einsatz auch noch massiven Drohungen ausgesetzt.

      Wer Konsumenten- und Tierschutz ernst nimmt wird entlassen

      „Falls notwendig, stelle ich mich mit meiner Existenz vor den Tierschutz, weil ich meine Aufgabe als Tierarzt ernst nehme”, betont Dipl.Tzt. Thomas Müller. „Im Sinne der Tiere und auch der Konsumenten bestehe ich darauf, dass in heimischen Schlachthöfen, so auch in Unterstinkenbrunn, zumindest die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.”

      Schlachthofbesitzer setzt selbst Kontrollorgane ein

      Im - mit jährlich mehr als 200.000 geschlachteten Schweinen - mit Abstand größten Schlachthof Niederösterreichs hat man die missliebig gewordenen Fleischuntersucher/innen mittlerweile mit Hilfe der Gemeinde und des AMS durch vormals arbeitslos gemeldete Tierärzte „ersetzt”. Letztere hatten durchwegs keine Dienstorte bei „ihrer” Kammer gemeldet und verfügen überdies über keine Tierärzteausweise. Was aber die Rechtmäßigkeit der inzwischen so durchgeführten Schlachttier- und Fleischuntersuchungen noch mehr in Frage stellt, ist die Tatsache, dass der Betreiber des betroffenen Schlachthofes, Josef Müllner, im Gemeinderat sitzt und sich seine derzeitigen Kontrollore/innen somit gleich selbst ausgesucht hat, nachdem diese von der Gemeinde bestellt worden sind....Ganz gewiss darf es aber nicht so sein, dass der Fall Unterstinkenbrunn Schule macht und sämtliche Schlachthofbesitzer damit beginnen, ihre Kontrollorgane - im vorliegenden Fall noch dazu gänzlich ungeschulte - selbst einzusetzen.

      Wenn ein Amtstierarzt bei der Gerichtsverhandlung aussagt, dass Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen und man sie doch nicht einfach verrecken lassen kann, und der Richter spricht die Tierquäler frei und der Staatsanwalt erhebt dagegen kein Berufung - dann wird sich kaum noch einmal ein Tierarzt finden, der sich gegen Tierquälereien und für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen in der Nutztierhaltung einsetzt! Richter und Staatsanwalt verweisen auf die Gesetzeslage. Da von den direkt Beteiligten (Tierhalter, Schlächter, Schlachthofbetreiber, Schlachthoftierärzte) niemand verurteilt werden konnte, gilt es die zuständigen Behörden und Politiker zur Verantwortung zu ziehen:

    4) Anklage gegen Behörden und Gerichte

      Der Amtstierarzt berichtete dem Gericht, dass Tieren bei lebendigem Leib die Beine abfaulten: "Man kann doch die Tiere nicht einfach liegen lassen, bis sie sterben." Doch der Richter konnte sich dem Vorwurf der Tierquälerei nicht anschließen. Das Tierschutzgesetz, das die Haltungsbedingungen vorschreibt, sieht für ältere Anlagen eine Übergangsfrist bis 2011 vor. Der Staatsanwalt, vom Tierschutz zur Rede gestellt, warum er nicht Berufung gegen dieses skandalöse Urteil eingelegt habe, erklärte, er könne nicht auf einer Verurteilung bestehen, wenn die Behörde eine Frist von etwa 15 Jahren vorschreibe, bis die Stallungen entsprechend umgebaut seien.
      Amtstierärzte haben dem Tierschutz-Dachverband mitgeteilt, dass vom Unabhängigen Verwaltungs-Senat UVS Verurteilungen von Tierhaltern wegen Tierquälerei wieder aufgehoben wurden, sodass es wieder zu Tierquälereien kam.

    5) Anklage gegen Politiker

      Die für die Bereiche Tierhaltung bzw. Schlachthäuser verantwortlichen Politiker hätten dafür zu sorgen, dass die Gesetze zum Schutz der Tiere auch eingehalten, oder dass bessere Tierschutzgesetze erlassen werden, wenn die Gesetze nicht ausreichend vor Tierquälerei schützen.

      Verantwortliche Landes- und Bundespolitiker

      Der für die Schlachttierkontrolle im Land Oberösterreich letztverantwortliche LH und Agrarreferent Dr. Josef Pühringer und der für das Veterinärwesen bundesweit zuständige Minister Mag. Herbert Haupt sind vor den Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf geladen. Wegen der unertäglich Zustände in der ö. Tierhaltung ist Landwirtschaftsminister Dr. Wilhelm Molterer angeklagt.

      Gesetzliche Grundlagen

      Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Überwachung der Vorschriften obliegt gem § 4 Abs 2 Fleischuntersuchungsgesetz idgF dem Landeshauptmann. Der Landeshauptmann hat sich zur Erfüllung dieser Aufgaben besonders geschulter Organe (Fleischuntersuchungsorgane) zu bedienen. Diese sind vom Landeshauptmann zu bestellen. Die Beauftragung der Fleischuntersuchungsorgane hat mit deren Zustimmung durch Bescheid des Landeshauptmannes zu erfolgen. (Abs 6).

      EU-Politik gibt Richtlinien vor

      Die Länder haben EU-Verordnungen und EU-Richtlinien zum Schutz der Tiere vorgegeben. Für das EU-Agrarsystem ist vor allem EU-Kommissar Dr. Franz Fischler hauptverantwortlich. Wegen der Missstände in den Schlachthöfen ist EU-Veterinär-Kommissar David Byrne in Genf angeklagt.

    6) Anklage gegen Konsumenten

      Wenn die Menschen darüber informiert sind, wie es in der Massentierhaltung und bei Akkordschlachtungen zugeht, und sie kaufen noch immer Billigst-Fleisch, das nur auf Kosten der Tiere so billig hergestellt werden kann, machen sie sich am Tierleid mitschuldig. Die Gier der Menschen möglichst viel Fleisch möglichst billig herzustellen, verursacht unbeschreibliches Tierleid in Tierfabriken und Schlachthäusern. Wer Fleisch isst, verursacht Gewalt gegen Tiere.

      Die Verhandlung findet am 11. März 2002 im CICG-Centre International de Conférences de Genève, 15-17 rue de Varembé statt.


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