Die unschuldigen Opfer der muslimischen Religion

    Die unschuldigen Opfer des muslimischen Schlachtfestes sind die unzähligen Tiere, die ohne Betäubung durch einen schmerzhaften Kehlschnitt zum Verbluten gebracht werden.

    Die Tierquälerei des Schächtens ist verboten

    Noch ist in den meisten österreichischen Bundesländern das betäubungslose Schächten ausnahmslos untersagt. Die Landestierschutzgesetze im Burgenland, in Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg schreiben eine Betäubung beim Schlachten vor. Eine Ausnahme vom Betäubungsgebot im Falle des rituellen Schlachtens ist nicht vorgesehen.

    Tierschutz in die Verfassung

    In der Verfassung ist jedoch die Freiheit der Religonsausübung festgeschrieben. Der OHG hat im Meinungsstreit zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz entschieden (in EvBl 1996/114), dass die Schlachtung von Tieren nach den Vorschriften der Mohammedaner und der Juden den Tatbestand des § 222StGB nicht erfüllen, weil die rituelle Schlachtung als religiöse Handlung ein sozial adäquates Verhalten darstelle.

    Gebräuche des Judentums

    Der OHG nahm in der Beurteilung, ob Moslime wegen Schächten zu verurteilen seien, auf die israelitische Religionsgesellschaft Bezug: "Die Schächtung der Schlachttiere gehöre...zu den alten religiösen Satzungen und Gebräuchen des Judentums..." Im Gegensatz dazu sah der historische Gesetzgeber einzelne Teile der islamischen Lehre als Widerspruch zu staatlichen Gesetzen stehend an (zB die Polygamie, die Steinigung wegen Ehebruchs, die Sklaverei...)

    Erbarmungslose Religiösität

    Der Gott des Alten Testaments, von dem die heiligen Schriften der Muslime, Juden und Christen berichten, ging mit Menschen und Tieren und seinem eingeborenen Sohn nicht sehr mitfühlend um, wenn es um Opfer und Sühne ging. Fanatischen Religionsanhängern ist die Einhaltung brutaler Vorschriften und Gebote wichtiger als die Leiden von Menschen und Tieren.

    Jüdisches Lobbying für das Schächten

    Auf Wunsch einer israelitischen Organisation, die das Schächten geschützt wissen wollte, wurde die Passage über die Religionsausübung unter "Beachtung religiöser Gebräuche" in Artikel 9 der Menschenrechtskonvention aufgenommen. (Jens Budischowsky: Das "Schächten" nach islamischem Ritus als strafbare Tierquälerei?)

    EU ist Tierschutz nicht so wichtig

    Außerdem verstößt das Schächtverbot der Landestierschutzgesetze gegen die EU-Richtlinie 93/119/EG. Zwar verlangt diese Richtlinie, dass die Tiere zu betäuben sind, im Anhang C findet sich jedoch Art 5 Abs 2 eine Ausnahme für die Betäubung im Fall des Schächtens: "Für Tiere, bei denen aufgrund bestimmter religiöser Riten besondere Schlachtmethoden angewandt werden, gelten" die Betäubungsbestimmungen nicht.

    EU zwingt Länder Schächten zu legalisieren

    Durch den Beitritt zur EU haben die Länder ihre Souveränitat beschränkt und müssen ihre Gesetzgebung danach richten, was die EU vorschreibt. Wodurch sind die Leute, die sich anmaßen solch fragwürdige Richtlinien zu erlassen, eigentlich zu einer solchen Bevormundung legitimiert worden?

    Bevölkerung ist empört

    Obwohl in der Bevölkerung aufgrund der ethischen Gesinnung kein Verständnis für religiös begründete Tierquälerei zu finden ist, droht eine Legalisierung des Schächtens, die nur dadurch verhindert werden kann, dass der Schutz der Tiere vor der Zufügung unnötiger Qualen in der Verfassung der EU und der einzelnen Staaten festgeschrieben wird. Die Geltung des EU-Rechts gegenüber dem Verfassungsrecht ist eine eingeschränkte. Die obersten Richter hätten die Möglichkeit Religionsfreiheit und Schutz der Tiere gegeneinander abzuwägen.

    Gegen ausländische tierquälerische Riten

    Eine Legalisierung des betäubungslosen Schächtens gibt den ausländerfeindlichen Tendenzen die Möglichkeit, einen gut begründeten Hass gegen Juden und Muslime zu schüren, wenn diese Tierquälereien betreiben dürfen, die anderen Bürgern verboten sind:
    "Was sind das für Rechtsstaaten, die um der Freiheit der Menschen Willen zulassen, dass empfindame Lebewesen zu Tode gepeingt werden? Können wir ohne Gegenwehr zulassen, wie fremdländische barbarische Riten bei uns neu eingeführt und straffrei praktiziert werden, weil ein dämonischer Gott angeblich nach Opferblut lechzt?"

    Bilder vom ersten Tag (22.2) des mehrtägigen Opferfestes aus einem österreichischen Schlachthof

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66


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