Bevölkerung erzürnt über tierquälende JägerMitte Dezember hatte Oberösterreichs Landesjägermeister Reisetbauer den Krähen und Elstern den Krieg angesagt (OÖN vom 11. Jänner). Der Oö. Landestierschutzverein eröffnet am Samstag 16. Feb. um 14 Uhr eine Ausstellung zum Thema Krähenfallen. Die Informationstafeln sind bis 26. Feb. im Tierheim Linz zu besichtigen. Krähenfallen sind TierquälereiMit Hilfe von Lockvögeln und Ködern werden die hoch intelligenten Tiere lebendig in die Fallen gelockt und gefangen genommen. Verzweifelt fliegen die schönen schwarzen Vögel immer wieder gegen die Gitter. Aber ein Entkommen gibt es nur, wenn Menschen sich ihrer erbarmen. Die Tiere kämpfen oft tagelang gegen die Gefangenschaft, manche sterben an Verzweiflung oder Verletzungen, noch bevor der Jäger sie aus der Falle holt, um sie brutal zu töten. In der Nähe des Menschen erleiden die sensiblen Tiere Todesangst! Jäger können sich's richtenBeim Einfangen wildlebender Tiere handelt es sich um eine besondere Form von Tierquälerei die nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Da aber die Rechte der Tiere um der Interessen der Menschen willen ständig missachtet werden, wurden in einer Verordnung zum oö. Naturschutzgesetz die Krähenfallen legalisiert. Die Jäger waren eine der stärksten politischen Lobbys und konnten es sich richten, Tierquälereien zu begehen, ohne mit Bestrafung rechnen zu müssen. Kein Verständnis für TierquälereiDie Jäger wollen von der Bevölkerung Verständnis für ihre Tierquälereien mittels Krähenfallen. Sie suchen nach einem Vorwand, um ihre Schandtaten rechtfertigen zu können und bezeichnen die Krähen als Nesträuber. Untersuchungen von Universitäten haben aber ergeben, dass nur 0,2 Prozent der Nahrung der verfolgten Tiere von Eiern und Jungtieren anderer Vögel stammt. (siehe Gutachten im Anhang) Gutachten zu Krähenfallen und SingvogelfangTierschutz-Landesrätin Dr. Stöger wird ersucht, dafür zu sorgen, dass nicht irgendwelchen privilegierten Vogelfängern Tierquälereien, die nach dem Tierschutzgesetz verboten sind, durch Verordnungen zum Naturschutzgesetz gestattet werden. Der Tierschutz fordert auch ein Gutachten unabhängiger Experten für den Singvogelfang im Salzkammergut. Bei wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Krähenfallen hat sich herausgestellt: Die Jagd auf Rabenvögel ist unberechtigt. Sie schadet sogar dem Naturhaushalt, denn die Tiere haben als Aas- und Insektenvertilger eine wichtige Funktion. Geschützte Tiere in KrähenfallenDie Jägerschaft versucht ihren Feldzug gegen die schwarzen Vögel mit der Behauptung zu rechtfertigen, dass es zu viele Krähen gibt. Das ist Jägersanskrit! Die Tiertöter selbst vernichten die natürlichen Feinde der Krähen. In den Krähenfallen werden auch geschützte Greifvogelarten gefangen, verletzen sich dabei oft schwer und gehen elendiglich zugrunde (siehe Bilddokumentation). Die Jäger wollen nicht einsehen, dass die Natur fähig ist, sich auch ohne Eingriffe des Menschen zu regulieren. Es gibt nicht zuviele Vögel, sondern zuviele Krähenfallen und zuviele Jäger. Dieser Missstand gehört behoben. Ethik und Mitgefühl statt Tiermord und -AusbeutungEs ist nicht einzusehen, dass beim Tierschutz ohne Rücksichtnahme auf die Betroffenen immer wieder nicht nachvollziehbare Ausnahmemöglichkeiten zum legalen Quälen von Mitgeschöpfen gesetzlich festgeschrieben werden. Solch anthropozentrische Regelungen gehören geändert! Laut Auskunft vom Büro LR Dr. Stöger werden die Krähenfallen in der neuen Verordnung zum Naturschutzgesetz nicht mehr gestattet sein, da sie "in breiten Bevölkerungskreisen keine Akzeptanz finden". Krähenfallen nach EU-Recht nicht erlaubtDer Entwurf zur neuen Verordnung zum O.Ö.NschG sieht laut Schreiben von Mag. Hermann Urban von der Naturschutzabteilung vor, dass nach § 12 Fangfallen, die nicht selektiv sind, nicht mehr angewendet werden dürfen. Auch die Netzfallen der Singvogelfänger im Salzkammergut fangen nicht selektiv. Die Rabenkrähe unterliegt auch dem allgemeinen Schutz nach der EU-Vogelschutzrichtlinie, in der sie in Anhang II gelistet ist und dürfte somit nicht bejagd werden. Nach EU-Recht sind Krähenfallen nicht erlaubt! Jäger als Tierquäler und Feinde der TiereSie geben sich gerne das Image des Hegers. In der Bevölkerung gibt es kaum Verständnis für die Leidenschaften der Jäger: anderen empfindsame Lebewesen aufzulauern, aus dem Hinterhalt auf sie zu schießen, sie bei Treibjagden zu Tode zu hetzen oder tödlich verletzt verrecken zu lassen. Auch zu den Krähenfallen muss von Seiten des Tierschutzes klar gesagt werden: Jäger betreiben Terror gegen Tiere! Der Gewalttätigkeit der Jäger gegen unsere Mitgeschöpfe wird der für das Tierschutzbewusstsein immer sensibleren Bevölkerung zunehmend unerträglicher. Jagd ist "Krieg gegen Tiere"Die Menschen sollten endlich lernen mit sich selbst und allen empfindsamen Geschöpfen auf dieser wunderbaren Erde in Frieden zusammenzuleben. Die Tierrechtsbewegung strebt an, dass die Verfolgung der Tiere generell als nicht mehr zeitgemäß untersagt wird. Wir sollten unsere menschliche Intelligenz nicht dazu missbrauchen, den Tieren nachzustellen und sie auszurotten, sondern unsere Mitlebewesen bestmöglich schützen und behüten. Bilddokumentation Krähenfallen![]() In dieser Falle sind fünf Krähen gefangen ![]() Es gibt kein Entkommen ![]() Es denn die erzürnte Bevölkerung lässt die gefangenen Krähen frei ![]() Der Weg zurück in die Freiheit ist offen ![]() Die hochintelligenten Tiere nützen sofort ihre Chance ![]() Am Plan ist eine Krähenfalle nach der anderen eingezeichnet: ![]() Werden die Krähen in illegalen Schlagfallen gefangen, trennen ihnen die Eisen meist die Füße ab ![]() Die Toten dienen wie im Partisanenkrieg der Abschreckung ![]() Geschützte Greifvögel in Krähenfallen ![]() Die natürlichen Feinde der Krähen (ein Uhu) werden zum Anlocken von Krähen missbraucht: ![]() Bilder von der Ausstellung im Linzer Tierheim,
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