Gepeinigtes, krankes Schwein aus Tierfabrik gerettet
Gerichte sollen Rechtmäßigkeit der Tier-Rettung bestätigen
Im Februar 2001 konnte aufgedeckt werden, wie unter "Bauernhofgarantie" in einem oö. Schweinemäst-Konzentrationsbetrieb Tiere zu Tode gequält werden. Es wurde Anzeige wegen Tierquälerei und Konsumententäuschung erstattet. Der Schweinemäster musste sich wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: In dem Schweinemastbetrieb hätten für die Tiere untragbare Zustände geherrscht. So schreibt die "Braunauer Rundschau" (Nr.37):
Bei lebendigem Leib Bein abgefault
Was Amtstierarzt Dr. Josef Stöger dem Gericht von einer Inspektion am Hof berichtete, war alles andere als appetitlich: Von 17 untersuchten Tieren 16 lungenkrank, Temperaturen im Stall an die 40 Grad, unetikettierte Medikamentenflaschen! Ein Ferkel hätte ein derart geschwollenes Bein gehabt, dass es bereits zu faulen begonnen habe, wird Amtstierarzt Stöger zitiert: "Man kann doch die Tiere nicht einfach liegen lassen, bis sie sterben."
Wer Missstände aufdeckt, wird mit Umbringen bedroht
So also sieht es hinter den Kulissen der Tierfabriken des "Feinkostladens Österreich" in Wirklichkeit aus. Aber wehe, jemand wagt es, die Missstände aufzudecken: Der Schweinemäster soll den Amtstierarzt "mit dem Umbringen bedroht haben." Seither fährt Amtstierarzt Stöger "ohne Gendarmeriebegleitung nicht mehr auf den Hof!"
Die erste Verhandlung wurde vertagt.
"Betreuender" Tierarzt hat keine Tierquälereien gesehen
Bei einer weiteren Verhandlung, berichtet die "Braunauer Rundschau" in der Ausgabe vom 25.10.2001, konnte sich das Gericht dem Vorwurf der Tierquälerei nicht anschließen: "Dazu trugen auch die Aussagen des betreuenden Tierarztes bei. Zudem sieht das Tierschutzgesetz, das unter anderem die Haltungsbedingungen vorschreibt, für ältere Anlagen eine Übergangsfrist bis 2011 vor." Hätte der an der Tierfabrik verdienende Tierarzt Tierquälereien gesehen und nicht angezeigt, würde er sich mit einer solchen Aussage selbst belast haben.
Die Tiere krepieren nun ganz legal weiter in den Todeszellen
Will dieses Gerichtsurteil besagen, dass die Tiere in Konzentrationsmastbetrieben weiter ein Leben lang gequält werden können, ohne dass jemand dafür zur Verantwortung gezogen werden kann? Autonome Tierschützer haben die Tierfabrik ständig observiert und tatsächlich werden dort weiter Schweine unter unbeschreiblichen hygienischen und tierquälerischen Bedingungen für die Billigstfleischproduktion gefangen gehalten.
Den gequälten Tieren kann nicht geholfen werden
Wenn ein Amtstierarzt bei der Gerichtsverhandlung aussagt, dass den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen und man sie doch nicht einfach verrecken lassen kann und der Richter spricht den Schweinemäster frei und der Staatsanwalt erhebt dagegen kein Berufung - dann wird sich kaum noch einmal ein Tierarzt finden, der sich gegen Tierquälereien und für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen in der Nutztierhaltung einsetzt!
Wer ist dafür verantwortlich, dass die Tiere weiter gequält werden?
Der Tierschutz-Dachverband ist der Frage nachgegangen, wie es möglich ist, dass auf den tierfabriksartigen "Bauernhöfen" tagtäglich Tiere zu Tode gequält werden und niemand dafür zur Verantwortung gezogen werden kann.
Im Gespräch mit Tierschutz-Landesrätin Dr. Silvia Stöger und Hofrat Dr. Hindinger von der Polizeiabteilung des Landes kam zum Ausdruck, dass sie selbst von dem Freispruch erschüttert seien und sie nicht verstehen könnten, wie ein solches Urteil möglich war.
Bei der Tierschutz-DV-Sitzung am 5. Feb. erklärten Veterinär Landesrat Dr. Achatz und Veterinär-Amtsdirektor Dr. Wampl, dass sie das Urteil des unabhängigen Gerichtes zu akzeptieren hätten, ob es ihnen passt oder nicht.
Richter Dr. Aschauer aus Ried, der den Freispruch des Tierquälers getätigt hatte, gab bei seiner Vernehmung durch den TS-DV zu seiner Verteidigung an, dass er den Angeklagten freisprechen musste, weil ihm die Zeugen umgefallen seien. Bei der zweiten Verhandlung war Amtstierarzt Dr. Stöger gar nicht mehr anwesend.
Staatsanwalt Mag. Pfeifinger, vom Tierschutz zur Rede gestellt, warum er nicht Berufung gegen dieses skandalöse Urteil eingelegt habe, erklärte, er könne nicht auf einer Verurteilung bestehen, wenn die Behörde eine Frist von etwa 15 Jahren vorschreibe, bis die Stallungen entsprechend umgebaut seien. Die Behörden seien deshalb selbst dafür verantwortlich, dass die Zustände weiter andauern.
Der Tierschutz hat Amtstierarzt Dr. Stöger und Bezirkshauptmann Dr. Wolfram in der Angelegenheit befragt und diesen Vorwurf auch an die zuständige Juristin der BH-Braunau, Frau Mag. Gaisbauer, weitergeleitet. Sie hat den Tierschutz an die Berufungsbehörde Linz und Dr. Wegscheider von der Polizeiabteilung weiter verwiesen. Dort seien die langen Übergangsfristen festgelegt worden.
Dies wurde von Hofrat Dr. Wegscheider bestätigt, der im Telefonat betonte, dass er ein großer Tierfreund sei. Er versprach, dass die zuständige Bearbeiterin Dr. Jurda dem Tierschutz-DV die entsprechenden Gesetzestexte, aufgrund derer die Übergangsfristen festgelegt wurden, zukommen lassen werde.
Währenddessen gehen die Tierquälereien in den "Bauernhöfen" weiter! Da dies für jeden zu Mitgefühl fähigen Menschen unerträglich ist, hat sich der Tierschutz zu einer spektakulären Aktion entschlossen:
Gequältes, krankes Schwein aus Tierfabrik befreit
Samstag, 9. Februar 2002 in Neukirchen an der Enknach: Die Tierrettung fährt vor und Tierschützer holen ein verletztes Tier aus dem Tier-KonZentrations-Betrieb, damit es auf der Intensivstation im Gnadenhof die dringend notwendigen Behandlung und eine artgerechte Versorgung bekommen kann.
Gerichte sollen Rechtmäßigkeit der Tier-Rettung bestätigen
Bei dieser Aktion wollen die Tierschützer, dass sie wegen Diebstahl angezeigt werden. Die Gerichte sollen mit der prinzipiellen Frage befasst werden, ob gequälte Tiere unmittelbar gerettet werden dürfen, wegen "Gefahr in Verzug" für Leib und Leben der armen Schweine.
Aktuelle Bilddokumente aus dem Schweinemast-KZ: Jän/Feb 2002

Massentierhaltung und Massentierquälerei werden weiter betrieben

Dieses Schwein hatte sich zwischen den Gitterstäben verfangen

Unhygienische Zustände, bis aufs Blut für die Billigfleischproduktion geschundene Tiere

Das Gericht aber konnte sich dem Vorwurf der Tierquälerei nicht anschließen

Manchen Tieren faulen die Glieder vom Leib

Der Konsument hat zu fressen, was ihm die Fleischindustrie serviert

DV-Präsident Dr. Landa wird vom Schweinemäster die Anlage gezeigt
Bilder von der Rettungsaktion Sa. 9. Februar 2002
 Mit der Tierrettung wird das vom Tierarzt mit Beruhigungsmitteln versorgte Schweinchen
 in den Gnadenhof für alle Tiere gebracht
 Das Schwein hat vom Spaltenboden schwere Haltungsschäden an den Beinen
 Dank der Beruhigung verläuft die Fahrt vom Tier-KZ zum Gnadenhof friedlich
 zum ersten Mal im Leben Stroh unter den verletzten Beinen
 die sogleich von der Tierärztin versorgt werden
 Das im Schweinemastkonzentrationsbetrieb schwer geschundene Tier verkriecht sich im duftenden Stroh
 Die Tierrettung vom Tierschutzzentrum Lochen hat gute Arbeit geleistet
 Die Tiere, die nicht gerettet werden konnten, leiden weiter...
Dokumentation der Vorgeschichte:
Im Februar 2001 konnte aufgedeckt werden, wie unter "Bauernhofgarantie" im Schweinemäst-KZ Tiere zu Tode gequält wurden.
Der "Dachverband der oö. Tierschutzorganisationen" informierte das Büro von LR. Achatz, der Tierschutz erstattete Anzeige wegen Tierquälerei und Konsumententäuschung, die Medien berichteten groß und die Behörden mussten einschreiten - aber einige Monate später werden bei einer weiteren Recherche erneut schwere Tierquälereien dokumentiert.
Hier ist zu sehen wie den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen nachdem bereits einige Monate zuvor Anzeige wegen Tierquälerei erstattet worden war. Auf die Missstände angesprochen erklären sich die verantwortlichen Politiker und Behörden außerstande, die Tierquälereien sofort abzustellen, da der Betreiber des Schweinekonzentrationsbetriebes gegen die Verfügungen der Behörde Rechtsmittel ergriffen hat. Nach dem skandalösen Gerichtsurteil geht die Quälerei für die Tiere weiter - und niemand ist dafür verantwortlich zu machen.
Schweinequälerskandal beim SCHWEINEPRODUKTIONSTAG Wels
Am Mittwoch, 13. Februar bei der Wintertagung 2002 in der Stadthalle Wels, wird von Vertretern des Tierschutzes unter Beisein von Landeshauptmann und Agrarreferent Dr. Josef Pühringer die skandalöse Schweinehaltung angesprochen werden.
Dr. Friedrich Landa
Tierschutz-Dachverbandspräsident
+43 66 43 43 43 66
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