Rassendiskriminierung bei Tieren und Menschen

    Gestern fand im Oö. Landhaus ein Hearing zum Hundehaltegesetz statt. Experten hatten Gelegenheit die Politiker zu informieren.
    Fast alle Redner führten aus, dass bestimmte Hunderassen nicht aggressiver als andere bezeichnet werden können.
    Univ. Prof. Dr. Schaller fand es bedenklich, dass dabei Worte wie 'Rassendiskriminierung' fielen. Ihm dürfte entgangen sein, dass in Analogie zu den Menschenrechten die Tierrechtsbewegung bestrebt ist, auch eine Anerkennung von Tierrechten einzufordern, die auf Ethik und Gerechtigkeit basieren. LR Ackerl meinte in seiner Wortmeldung, dass es doch offensichtlich verschiedene Hunderassen gäbe, da doch auch die Vertreter der Hundeverbände von verschiedenen Hunderassen sprechen. Diese Aussage lässt vermuten, dass der für die Ausarbeitung verantwortliche Landesrat noch nicht verstanden hat, warum es einen solchen Widerstand gegen die Diskriminierung bestimmter Rassen in diesem Gesetzesentwurf gibt.
    Selbstverständlich gibt es bestimmte Rassen und zum Teil klar sichtbare und für die Zucht auch definierte Unterschiede zwischen den Rassen. Das ist bei den verschiedenen Menschenrassen nicht anders wie bei den Tierrassen. Genauso wie ein weißhäutiger Mensch von einem gelb- oder schwarzhäutigen auf den ersten Blick zu unterscheiden und einer Rasse zuzuordnen ist, gibt es Unterschiede zwischen Schäfer, Pit Bull und Pudel. Aber es ist wissenschaftlich nicht haltbar und ein Vorurteil, wenn in ein Lebewesen - sei es Mensch oder Hund - aufgrund seines äußeren Erscheinungbildes und seiner Rassenzugehörigkeit bestimmte Charaktereigenschaften hineininterpretiert werden.
    Es ist wenig damit geholfen, wenn in der Diskussion der Obmann des Jagdgebrauchshundeklubs sich unmittelbar vorher dafür entschuldigt, einen belasteten Ausdruck wie 'Neger' zur Bezeichnung von dunkelhäutigen Menschen dann doch zu verwenden.

    Zur Frage der besonderen Gefährlichkeit von Hunden auf Grund der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen sei aus der Studie von A.Univ.Prof. Dr. Irene Stur vom Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität Wien zitiert:

    Eine besondere Gefährlichkeit bestimmter Rassen aufgrund rassetypischer Wesens­merkmale ist ...weder von der Definition des Wesens her noch auf der Basis bisheri­ger Untersuchungen über die Beteiligung bestimmter Rassen an Beißvorfällen zulässi­gerweise abzuleiten (Seite 22)

    Auf der Basis körperlicher Merkmale ist ...eine besondere Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nach bisherigen Erkenntnissen nicht zulässigerweise abzuleiten (Seite 25) Aggressionsfördernde Situationen ergeben sich unabhängig von der Rasse der daran beteiligten Hunde. (Seite 33)

    Zusammenfassend läßt sich ...festhalten, daß Hunde zwar grundsätzlich ein Gefährdungspotential für Menschen und andere Tiere darstellen, daß die Gefahr, die von einem Hund ausgeht aber in keinem objektivierbaren Zusammenhang mit seiner Rassezugehörigkeit steht und sich auch nicht a priori mit ausreichender Sicherheit feststellen läßt. (Seite 40)

    Stellungnahme beim Hundehaltung-Hearing Oö. Landhaus 31. Jänner 2002

    Ursprünglich haben Menschen und Tiere frei in unserem Land gelebt. Aufgrund seiner geistigen Fähigkeiten war es dem Menschen möglich, Tiere zu fangen, sie zu zähmen und für menschliche Interessen zu nutzen. Viele Tierarten haben heute nicht mehr die Möglichkeit, ihr Leben frei zu gestalten. Die Menschen haben diesen Tieren den natürlichen Lebensraum weggenommen.

    Aufgrund unserer geistigen Fähigkeiten haben wir Menschen nicht nur Macht über die Tiere errungen, wir haben einen Sinn für Gerechtigkeit und sind fähig zu Mitgefühl.
    Wenn den Tieren schon ihr Lebensraum weggenommen wurde, sodass sie nicht mehr frei leben können, sollten wir dafür sorgen, dass die Tiere in Gemeinschaft mit uns Menschen weitestgehend so leben können, wie es ihren natürlichen Bedürfnissen entspricht. Unseren vierbeinigen Freunden sollte nicht in unnötiger Weise durch diskriminierende Gesetze und Vorschriften das Leben schwer gemacht werden.

    Tierschutz und Menschenschutz hängen untrennbar zusammen Im Umgang mit Tieren pflegen wir unseren Sinn für Gerechtigkeit und Mitgefühl. Wer zu Mitgefühl fähig ist, wenn es um Tiere geht, wird auch für die Interessen seiner Mitmenschen Verständnis haben. Wenn unsere Gesetzgebung die Rechte der Tiere missachtet und ihre Lebensqualität rücksichtslos einschränkt, zeigt dies eine Unfähigkeit, ethische Werte zu leben. Es ist unerträglich, dass vom Gesetz her gestattet wird, Tieren Leid zuzufügen, wenn das für Menschen finanzielle Vorteile bringt oder bequemer zu handhaben ist.
    Gewöhnlich sind nicht die Hunde oder Hunderassen sondern die Hundezüchter und Hundehalter die Ursache dafür, dass es Probleme mit den Hunden gibt. Die Tierheime sind überfüllt mit Tieren, die nur schwer vermittelbar sind. Verantwortungslose Hundehalter sind daran Schuld, dass der Hund – obwohl treuester Freund des Menschen – in Teilen der Bevölkerung in Verruf geraten ist. Es wird Ihre Aufgabe sein, sehr verehrte Abgeordnete, ein Gesetz zur Abstimmung zu bringen, das die Hundehalter dazu bringt, die ihnen anvertrauten Tiere so zu halten, dass davon keine Gefahr für ihre Mitmenschen und vor allem auch für Kinder ausgeht und sich niemand vor Hunden fürchten muss.
    Der Tierschutz-Dachverband ersucht Sie dafür zu sorgen, dass Hundebesitzer ihre Tiere so zu halten haben, dass sie einerseits keine Gefährdung und unerträgliche Belästigung für ihre Mitmenschen darstellen und andererseits den Tieren so weit als möglich zugestanden wird, entsprechend ihrer natürlichen Bedürfnisse mit den Menschen zusammenzuleben.

    Die konkreten Vorschläge, um dies zu gewährleisten, hat Frau Dr. Judith Eigl als Tierärztin Fachfrau für Hundehaltung für den Tierschutz-DV ausgeführt.
    1. Der Dachverband der Oö. Tierschutzorganisationen begrüßt eine Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip, fordert aber für Tierschutzorganisationen den kostenfreien Zugang zur Datenbank um Findlingstiere umgehend dem Besitzer retournieren zu können.
    2. Hunderassenverordnung: Wir sind gegen eine Diskriminierung bestimmter Rassen, da sich eine auffallende hohe Gefährlichkeit bestimmter Rassen nicht belegen lässt. Wenn man auf der Gefährlichkeit von Rassen besteht, müsste man den deutschen Schäferhund, der alle Bissstatistiken anführt, hinzufügen.
    3. Eine generelle Leinenpflicht sowie der Beißkorbzwang an bestimmten Orten würde das soziale Verhalten der Hunde massiv einschränken. Der dadurch verursachte Stress und Bewegungsmangel wird zu vermehrter Aggressivität führen.
    4. Freilaufflächen: Der Oö. Tierschutz-Dachverband fordert statt der Festlegung von Freilaufflächen, umgekehrt, das Festlegen und Kennzeichnen von Gebieten mit Leinen bzw. Beißkorbpflicht. Beim Festlegen von Freilaufflächen ergeben sich große Nachteile. Die Größe und genügende Anzahl von Freilaufflächen wäre nur schwer zu bestimmen. Diese müssten der Hundepopulation in der Gemeinde plus dem unbekannten Faktor der Ausflugshunde angepasst sein. Ein weiteres Problem wäre die Erreichbarkeit: Ältere Menschen haben oft kein Fahrzeug und müssen daher ausschließlich den Nahbereich ihrer Wohnung als Auslauf nutzen.
    Die Freilaufflächen können ein großes Gefahrenpotential darstellen, wenn kleinere Hunderassen größer gewachsenen Artgenossen hier schutzlos ausgeliefert sind. Zusätzlich gilt zu bedenken, dass bei diesen Freilaufflächen mit einer massiven Verkotung und damit einer Übertragung von Krankheiten zu rechnen ist.
    5. Die Zweckwidmung der Hundesteuer sollte für Unterricht von Kindern im Bezug auf den Umgang mit Hunden in Kindergärten und Volksschulen festgelegt werden.
    6. Zu überdenken wäre eine Senkung der Hundesteuer für kastrierte Tiere, da diese weder unerwünscht Tierheime auf Kosten der Steuerzahler mit Nachwuchs füllen und außerdem das Aggressionspotential und damit die Bisshäufigkeit deutlich niedriger ist als bei unkastrierten Hunden.

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66


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