SCHÄCHTEN: Religionsfanatiker bekommen Recht auf TierquälereiDas Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum betäubungslosen Schächten hat in zweierlei Hinsicht unabsehbare Folgen: Eine fürchterliche Tierquälerei wird für Religionsfanatiker legalisiert und dadurch wird der Hass auf Ausländer bzw. extreme muslimische Gruppierungen und strenggläubige Juden eine auf der Ablehnung von Gräueltaten basierende 'gute' Begründung finden. Tierschutz in die VerfassungDie Tiere werden durch den Schächtschnitt langsam zu Tode gefoltert! Den Richtern kann eigentlich kein Vorwurf gemacht werden. Sie konnten aufgrund der Gesetzeslage den Tierschutz nicht als genauso wertvoll beurteilen wie die Religionsfreiheit. Die Politik hat es versäumt, dafür zu sorgen, den Schutz der Tiere in der Verfassung festzuschreiben! Terror gegen Menschen und TiereTierschutz und Menschenschutz hängen zusammen. Wer für Tiere zu keinem Mitgefühl fähig ist, dem wird seine Ideologie wichtiger sein als Nächstenliebe. Religionsextremisten, die Tiere bei voller Empfindungsfähigkeit für sich zu Tode quälen lassen, werden auch vor einer Brutalität gegen Menschen nicht zurückschrecken, wenn ihre religiösen Schriften oder Führer eine solche gebieten. Tierquäler im Land nicht erwünschtSeit die GRÜNEN mit an der Macht sind, glaubt man sich in Deutschland wieder gewissenlos Gewalt gegen Menschen und Tiere erlauben zu können. PolitikerInnen denen ihre multikultuerelle Lobby wichtiger ist als eine auf Mitgefühl und Gerechtigkeit basiernde Politik, sollten nicht mehr gewählt werden. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum betäubungslosen Schlachten begrüßt: "Dieses Urteil ist ein Erfolg für den Tierschutz..." Das Urteil trage auch zum Frieden in unserer multikulturellen Gesellschaft bei. Tier- und ausländerfeindliche GRÜNENicht nur bei allen Tierschützern stoßen die blutbefleckten GRÜNEN mit solchen Ansichten auf Unverständnis. Auch den Juden und Muslimen gegenüber ist eine solche Politik problematisch: Es besteht die Gefahr, dass, wenn Juden und Muslime Handlungen begehen dürfen, die Christen, Andersgläubigen und Nichtgläubigen verboten sind, dadurch die Ablehnung von Menschen, die, wie von den GRÜNEN gefordert, eine solche legalisierte Tierquälerei betreiben dürfen, in der Bevölkerung geschürt wird. Koshere Ernährung auch ohne Schächten möglichStrenggläubige Muslime und Juden müssen keine Tiere für sich quälen lassen. Wenn ihnen das Fleisch von vor dem Schlachten betäubten Tieren, das in den Schlachthäusern zivilisierter Länder produziert wird, unrein erscheint, können sie sich rein vegetarisch ernähren. Immer mehr Menschen essen Fleisch von geschächteten Tieren - meist ohne zu wissen, was SCHÄCHTEN bedeutetIn immer mehr Läden wird Dörner-Kebab als Schnellimbiss angeboten. Nur die wenigsten Käufer dieses Fleischgeschnetzels sind sich bewusst, dass es sich dabei um Fleisch von geschächteten Tieren handeln könnte. Bei vollem Bewusstsein langsam verblutenSchächten heißt, dass das Tier bei der Schlachtung nicht betäubt wird, sondern bei voller Empfindungsfähigkeit die Kehle durchschnitten bekommt. Die religiösen Anhänger dieser Schlachtmethode glauben, dass die Tiere vollständiger ausbluten, wenn sie bis zum letzten Herzschlag bei vollem Bewusstsein bleiben. Deshalb bestehen sie darauf, dass ihnen Schächten aufgrund der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit erlaubt werden muss. Schächten ist reine TierquälereiWerden alle Reinheitsgebote bei der Schlachtung beachtet, gilt den Juden das Fleisch als "KOSHER". Die Muslime bezeichnen solches Fleisch als "HALAL". Strenggläubige Juden und Muslime ernähren sich nur von Nahrungsmitteln, die ihren Reinheitsvorstellungen entsprechen. Fleisch muss von geschächteten Tieren stammen. Gläubige Kebab-Verkäufer bieten in ihren Imbissbuden Fleisch von geschächteten Tieren an, das auch von strenggläubigen Kunden verzehrt werden kann. Tiere, die aus religiösen Motiven ohne Betäubung bei vollem Bewusstsein langsam verbluten, erleiden einen langsamen Tod. Sie werden beim Schächten zu Tode gequält. Deshalb verbieten die meisten Landes-Tierschutzgesetze das Schächten. Verfassungsgericht kann Tierschutz nicht so wichtig nehmenIn der Verfassung aber ist die Freiheit der Religionsausübung garantiert. Also widersprechen sich Verfassungsgesetze und Tierschutzgesetze mit Schächtverbot. Tierschutz in die VerfassungAus dem Widerspruch in der Gesetzgebung gibt es nur einen akzeptablen Ausweg: Der Schutz der Tiere muss in den Verfassungsrang gehoben werden. Dann können Verfassungsrichter in ihrer Urteilsfindung abwägen, ob der Schutz der Tiere vor unnötigen Qualen als wichtiger zu bewerten ist, als die Freiheit der Religionsausübung. Solange der Schutz der Tiere nicht in den Verfassungsrang gehoben wurde, dürfen Religionsfanatiker und Orgienmysterienkünstler Tiere zu Tode quälen oder sich an ihrem Blut berauschen, ohne dass auf rechtsstaatlicher Basis ein Schutz der Tiere möglich ist. Denn die Tierrquäler können sich in letzer Instanz auf die Freiheit von Religion und Kunst berufen. Auch "Ungläubige" essen geschächtete TiereNicht nur streng gläubige Anhänger des Schächtens essen das Fleisch der bei vollem Bewusstsein zu Tode gequälten Tiere. Auch immer mehr ahnungslose Konsumenten kaufen Kebab von geschächteten Tieren und werden dadurch zu Mitverursachern von unbeschreiblichen Tierqualen. Kebab-Stände, die sich als "HALAL" bezeichenen, weisen damit darauf hin, dass ihr Fleisch von geschächteten Tieren stammt. Fleisch ist immer "unrein"Auch wenn das Entbluten der Tiere beim Schächten bei vollem Bewusstsein bis zum letzten Herzschlag vorgenommen wird, kann eine Entblutung doch nie vollkommen erfolgen. Immer wird ein Rest an Blut in den Körperteilen zurückbleiben! Also dürfte strenggenommen keine Tierleiche als "REIN" bezeichnet werden. Darum kann Gläubigen nur empfohlen werden, konsequenterweise kein Fleisch zu essen. Wer aus religiösen Gründen kein Fleisch isst, verstößt auch nicht gegen das Gebot: "Du sollst nicht töten!" Reine, paradiesische Nahrung ist veganGläubige Menschen tun gut daran keine Tiere für sich Schächten zu lassen. Wer hofft, künftig im Paradies leben zu können, darf nicht selber töten oder für sich töten lassen. Eine Bestie im Paradies - und schon ist es zerstört. Es sind wir Menschen und im besonderen auch Gläubige, die diese Erde zur Hölle machen, vor allem durch die rücksichtslose Ausbeutung der Mitgeschöpfe. Auch in unserer heimischen modernen Schlachthauszivilisation werden trotz ausgeklügelter Schlachtmethoden und vorhergehender Betäubung immer wieder Tiere bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein zu Tode gequält, wenn sie während des Schlachtvorganges am Fließband hängend aus der Betäubung erwachen. Wer Fleisch kauft, gibt damit Gewalt gegen Tiere in Auftrag. Nicht quälen, nicht verletzen, nicht töten Wer mit religiösen Argumenten das Quälen und Töten von Tieren zu rechtfertigen versucht, sei daran erinnert: Auch wenn in dieser Welt kaum jemand versucht nach dem Grund-Gebot des "Nichtverletzens anderer empfindsamer Geschöpfe" zu leben, gebieten doch alle Religionen übereinstimmend: DU SOLLST NICHT TÖTEN! Videodokumentation Schächten bei vollem Bewusstsein
BibelstellenVegane Ernährung im Paradies: "...ich habe euch gegeben alle samentragenden Pflanzen, die es auf der Oberfläche der ganzen Erde gibt, und jeden Baum, an dem es Frucht gibt. Euch diene es als Speise." 1. Mose 1:29 (Genesis) Nach dem Verlust des Paradieses: Aug um Auge - Schächten: Friedvolle Verheißungen für das wiederhergestellte Paradies: Dr. Friedrich Landa |
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