Landesregierung gestattet Tierquälereien

    Im Auftrag der Oö. Landesregierung hat Hofrat Dr. Hindinger von der Polizeiabteilung zur Aussendung des Dachverbandes der Oö. Tierschutzorganisationen im Zusammenhang mit BSE und der Ohrenmarken-Unsicherheit vom 11. Dez. 2001 "Das Agrarsystem ist totkrank und gehört notgeschlachtet" Stellung genommen. In einem unserem Rundschreiben beigefügten Text hieß es:

    Verbrechen im Verborgenen

    Schlachthäuser sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Somit können Schlachthausskandale auch kaum aufgedeckt werden. In der Verordnung der Oö. Landesregierung über den "Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung" heißt es § 3 "Anforderungen an Schlachtbetriebe": "Die Schlachtung hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erfolgen." Schon unser jahrzehntelanger Wegbegleiter Paul McCartney hat festgestellt: "Wenn die Schlachthäuser Glaswände hätten, würde niemand mehr Fleisch essen." Die Verbrechen im Schlachthaus können nur im Verborgenen geschehen.

    Verbrechen in Schlachthäusern nicht geduldet

    Die Landesregierung ersucht in dem Schreiben: "Im Hinblick darauf, dass durch diese Äußerung beim Adressatenkreis Ihrer e-mails der falsche Eindruck entstehen könnte, dass die Oö. Landesregierung 'Verbrechen im Verborgenen' duldet oder gar gutheißt, ja sogar eine entsprechende Bestimmung in die zitierte Verordnung aufgenommen hätte, dass Schlachtungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erfolgen hätten", diese Behauptung richtigzustellen und dem gleichen Adressatenkreis zuzustellen.

    Der Tierschutz-DV schätzt sich glücklich, wenn das alles ist, was der Landesregierung an unseren kritischen Aussendungen missfällt und stellt gerne richtig:

    Tierschutz bei Schlachtung

    Wir sind sehr bemüht in unseren Aussendungen zum Schutz der Tiere nur Aussagen zu zitieren, die auch belegbar sind. Das umstrittene Zitat stammt aus einer Verordnung der Oö. Landesregierung über den "Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung". In dem uns vorliegendem Text hieß es: "Auf Grund der §§ 6Abs. 4,7 Abs. 8 und 21 Abs. 3 des Oö. Tierschutzgesetzes 1995 wird verordnet:

    § 3
    Anforderungen an Schlachtbetriebe
    3) ...Die Schlachtung hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erfolgen.

    Tierschutz begrüßt Gesetzesänderung

    Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Verordnung geändert wurde und die von uns zitierte Aussage auf den aktuellen Gesetzestext nicht zutrifft. Der Tierschutz-DV begrüßt diese Änderung und entschuldigt sich bei der Oö. Landesregierung und den Lesern dafür, einen veralterten Gesetzestext zitiert zu haben.

    Bauern Zutritt verwehrt

    So manchem Landwirt, der nach Bekanntwerden der fürchterlichen Betäubungspraxis seine Tiere ins Schlachthaus begleiten wollte, damit sie dort nicht so zu Tode gequält werden können, wie auf unserer Schlachthausdokumentation 2001 aus einem AMA-zertifizierten oberösterreichischen EU-Schlachthaus zu sehen ist, wurde der Zutritt bis zur Betäubungsbox nicht gestattet. Eine solche Zutrittsverwehrung kann nun nicht mehr unter Hinweis auf die Schlacht-Verordnung erfolgen.

    Tierschutz-DV nicht informiert

    Im Landesgesetz über den Schutz der Tiere (Oö. Tierschutzgesetz) heißt es § 16 Behörden
    (4) Die Landesregierung hat vor der Erlassung einer Verordnung ...den Dachverband der Tierschutzorganisationen für Oberösterreich... zu hören.
    Zu klären wäre, warum der Dachverband der Oö. Tierschutzorganisationen über diese Änderung der Verordnung nicht informiert war.

    Missstände bei Behörden aufgezeigt

    Angemerkt sei noch, dass das umstrittene Zitat ursprünglich in einem sehr viel früher ausgesendeten Rundschreiben steht. Das beanstandete Schreiben wurde zur Dokumentation der Ohrenmarken-Unsicherheit lediglich noch einmal beigefügt um zu belegen, wie lange der Tierschutz-Dachverband die Missstände in den Schlachthäusern auch bei den Behörden schon aufzuzeigen versucht.

    Keine Notwendigkeit für das Schlachten von Tieren

    Abgesehen davon, dass zu hinterfragen ist, ob es für das Töten von Tieren zur Nahrungsgewinnung noch einen vernüftigen Grund gibt, stehen doch das ganze Jahr im Überfluss gesunde und wohlschmeckende Lebensmittel pflanzlicher Herkunft zur Verfügung, dürfte es nach der Verordnung der Oö. Landesregierung über den "Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung" vom Gesetz her in den Schlachthäusern zu keinen Tierquälereien kommen.

    Praxis des Schlachtens unerträglich

    In der Praxis sieht es leider anders aus, wie unsere Schlachthausdokumentation, die nach der Änderung der Verordnung gedreht wurde, zeigt: Der angelernte Schlächter, der den mit einem Bein am Laufband hängenden Tieren bei vollem Bewusstsein fröhlich pfeifend die Brust aufschneidet, wurde bei der Gerichtsverhandlung freigesprochen, weil er sich damit verteidigten konnte, dass er schon seit neun Jahren so gearbeitet hätte und niemals eingeschult worden war. Das Gericht befand, dass wenn dann die Schlachthofbetreiber zur Verantwortung zu ziehen wären.

    Anzeige gegen Schlachthofbetreiber eingestellt

    Der Tierschutz-Dachverband hatte gegen alle österreichischen Schlachthöfe Anzeige wegen des dringenden Verdachtes auf Tierquälerei erstattet. Von der Staatsanwaltschaft Linz erhielt unsere Rechtsvertretung im Herbst die "Mitteilung, dass Ihre Anzeige vom 21.5.2001 namens Ihrer Mandantschaft Dachverband der OÖ. Tierschutzorganisationen, vertr. durch Dr. Friedrich Landa, gegen Betreiber bzw. Verantwortliche von Schlachthöfen im Bundesgebiet wegen § 222 StGB hins. UT gem.§ 90 Abs.1 StPO eingestellt wurde." Die Staatsanwaltschaft Linz hatte sich nicht einmal die Mühe einer Zeugenbefragung gemacht.

    Tierquälereien im Verborgenen aufdecken und abstellen

    Wir wollen nicht behaupten, dass in Bezug auf das Schlachten von Rindern der Gesetzestext und somit "die Oö. Landesregierung 'Verbrechen im Verborgenen' duldet oder gar gutheißt",* aber wenn Tierquälereien am laufenden Band geschehen und offenbar niemand dafür verantwortlich gemacht werden kann, ist das unerträglich! Würden die Tierschutzorganisationen in die Kontrolle von Schlachthäusern und Tierhaltungen eingebunden, wären die Quälereien innerhalb kürzester Zeit aufgedeckt und abgestellt. Betriebe, die Nahrungsmittel nur durch Quälen von Tieren herstellen können, sind stillzulegen!

    Schande für unser Land: Ausdrücklich gestattete Tierquälereien

    *Diese entlastende Aussage gilt nicht für von der Oö. Landesregierung bzw. vom Oö. Landtag in der Gesetzgebung ausdrücklich gestattete Tierquälereien wie: Schlachten von an den Beinen kopfüber aufgehängten Hasen und Geflügel; Enthornung von Rindern; Kürzen der Schnäbel bei Küken; Abschleifen der Zähne, Stutzen der Schwänze und Kastration von Ferkeln; - alles ohne Betäubung! - sowie Tierquälereien bei der nicht artgerechten Nutztierhaltung (Legebatterien, Spaltenböden usw.), bei Jagd und Fischerei, Singvogelfang usf. Es ist eine Schande für unser Land, dass Politiker und Behörden noch immer Tierquälereien an völlig wehrlos ausgelieferten Tieren dulden bzw. sogar ausdrücklich gestatten!

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66


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