Land Oberösterreich bricht Art. 15a B-VG zur Verbesserung des TierschutzesMit 1.1.2002 ist das neue Oö Naturschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz bricht die "Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im allgemeinen und im besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich." Tierquälerei verbotenIn "Artikel 3 Tierquälerei, Verbote" verpflichten sich die Vertragsparteien "Tierquälerei zu verbieten. Demnach darf niemand ein Tier ungerechtfertigt ohne vernünftigen Grund töten, ihm Schmerzen, Leiden einschließlich schwerer Angst oder Schäden (Verletzungen oder Gesundheitsschäden) zufügen." Land Oö hält sich nicht an das Verbot von TierquälereiIm neuen Oö. Naturschutzgesetz finden sich unter § 29 "Ausnahmen von den besonderen Schutzbestimmungen": Behördlich bewilligte Tierquälerei SingvogelfangSingvogelfang ist nicht Jagd (die Tiere werden nicht gegessen), gilt nach dem neuen Gesetz auch nicht mehr als Brauchtum und muss als Tierquälerei bezeichnet werden, weil die scheuen Waldtieren beim Einfangen durch die Nähe des Menschen in schwere Angst versetzt werden. Auch kommt es immer wieder zu Verletzungen beim Einfangen, Gesundheitsschäden durch die Haltungsbedingungen in kleinen Käfigen und zu tödlichen "Unfällen", wenn die Tiere an der Gefangenschaft verzweifeln und am Schock sterben. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum "die Behörde im Einzelfall, zeitlich oder örtlich beschränkt," diese Tierquälereien bewilligen soll! Landeshauptmann hält an Tierquälerei festDie Art. 15a B-VG wurde von den Landeshauptleuten vereinbart, um "eine wesentliche Verbesserung im Bereich des Tierschutzes mit sich (zu) bringen" und nun hintertreibt LH Pühringer, der Hauptgegner eines österreichweit gültigen Bundes-Tierschutzgesetzes, sogar noch diese 15a-Notlösung, indem versucht wird, die Tierquälerei des Singvogelfangens in Oberösterreich weiter zu ermöglichen, welche in allen anderen Bundesländern längst als einer zivilisierten Gesellschaft unwürdig verboten wurde. Tierrechte für Politiker nicht beachtenswertChristlich-soziale Parteipolitiker scheinen ein Verständnis vom Rechts-Staat zu haben, in dem sie Vereinbarungen und Gesetze zwar beschließen, um dem Gerechtigkeits-Bedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen, an die sie aber glauben sich selbst nicht halten zu brauchen, wenn es sich "bloß um Tiere" handelt. Oberösterreich ist auf dem Gebiet des Tierschutzes noch immer ein Entwicklungsland! Landeshäuptlinge dürfen nicht weiter nach eigenem Gutdünken darüber bestimmen, was als gut und böse im Land zu gelten hat. Die Zeiten sollten vorbei sein, da Politiker Tierrechte unwidersprochen ignorieren können. Der Tierschutz-Dachverband wird alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um die Ignoranz der Politiker publik zu machen und zu durchbrechen. Dr. Friedrich Landa |
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