Anzeige gegen Singvogelaussteller

    Anzeige gegen Singvogelaussteller wegen Tierquälerei

    Im Sommer dieses Jahres sind für das Land Oberösterreich das Tierschutzgesetz (7. Sept.) und ein Naturschutzgesetz neu erarbeitet und vom oö. Landtag (4.Okt.) beschlossen worden. Das Einfangen von Singvögeln wird demnach nicht mehr "zum Zwecke der Brauchtumspflege" ausdrücklich gestattet.

    Tierfänger wollen neue Gesetzeslage ignorieren

    Trotzdem wollen die Singvogelfänger im Salzkammergut die Tierquälerei des Einfangens und Ausstellens wildlebener Tiere weiter betreiben. Offenbar glauben die Tierfänger und Wilderer des Salzkammergutes, sie haben Narrenfreiheit und können die Gesetze zum Schutz der Tiere einfach ignorieren, weil Behörden machtlos sind oder den Schutz der Tiere nicht allzu ernst nehmen. Ranghöchste BH-Vertreter sind aus politischen und persönlichen Gründen zusammen mit populistischen Politikern bekanntlich selbst für den Fortbestand dieser Tierquälerei eingetreten.

    Illegale Vogelausstellungen

    Für kommendes Wochende sind wieder unzählige Vogelausstellungen angesagt, in denen die frisch eingefangenen scheuen Waldtiere, zu hunderten in kleine grüne Käfige, ohne alle Rückzugsmöglichkeit, eingesperrt, dem Publikum unter dem Wettstreit-Motto "wer hat den schönsten Vogel" präsentiert werden sollen.

    Anzeige wegen Tierrquälerei

    Das Einfangen und Ausstellen der Singvögel ist durch das Tierschutzgesetz verboten und durch das neue Naturschutzgesetz nicht gedeckt. Deshalb erstattet der "Dachverband der oö. Tierschutzorganisationen" gegen alle Veranstalter von Vogelausstellungen Anzeige wegen Tierquälerei. Die Exekutive in Oberösterreich ist aufgefordert, endlich dafür zu sorgen, dass auch die kleinen Mitbewohner unseres Landes zu ihrem Recht kommen, in unseren schönen Bergen und Wäldern ungestört zu leben.

    Neues EU-Vertragsverletzungsverfahren droht

    Sollte sich herausstellen, dass die oberösterreichischen Behörden nicht fähig sind dafür zu sorgen, dass die Gesetze zum Schutz der Tiere auch eingehalten werden, wird der "Dachverband der oö. Tierschutzorganisationen" unverzüglich bei den zuständigen Behörden in Brüssel ein neues EU-Vertragsverletzungsverfahren bzgl. EU-Vogelschutzrichtlinie beantragen.

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66

    Anhang: Im neuen Oö. Tierschutzgesetz (Landesgesetzblatt vom 7. Sept. 2001) heißt es
    § 8 Haltung von ... Wildtieren
    1.1 Wer ein Wildtier hält, hat für angemessene Bewegungsmöglichkeit zu sorgen.
    2. ...hat dafür zu sorgen, dass diese nicht unnötig in schwere Angst versetzt werden.
    4. Ein Wildtier darf nicht gehalten werden, wenn sich das Tier nicht an die Gefangenschaft gewöhnen kann.

    Deshalb muss die Ausstellung von frisch eingefangenen Singvögeln als Tierquälerei beurteilt und unterbunden werden!


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