EU-Kommission zu Schlachthaus-Missständen

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1602/01 von Mercedes Echerer an die EU-Kommission zum Thema: Schlachthof/ausreichende Betäubung der Tiere

    Kann die Kommission diesbezüglich folgendes aufklären:

    Die Umsetzung der Richtlinie 93/119/EG erweist sich in der Praxis oft als ungenügend. So werden die Bolzenschussgeräte, die üblicherweise zur Betäubung eingesetzt werden, oftmals nicht ausreichend- gewartet oder werden falsch angewendet, das heißt, der Bolzenschuss ist nicht stark genug, um das Tier richtlinienkonform für die Schlachtung zu betäuben. Dieser Missstand wurde allerdings bis 1.1.2001 durch den Einsatz von Rückenmarkszerstörer überdeckt. Mit der Entscheidung der Kommission vom 29. Juni 2000 tritt dieser Missstand zu Tage (siehe http://www.tierschutz.cc zu den Zuständen in österreichischen Schlachthöfen). Wie will die Kommission ausschließen, dass mit der Anwendung der Entscheidung, die Richtlinie verletzt wird? Sind zusätzliche Kontrollen vorgesehen? Welche flankierende Maßnahmen sind vorgesehen?
    Sind der Kommission aus anderen Mitgliedstaaten Vorfälle bekannt, bei denen Schlachtungen unter nicht richtlinienkonformer Betäubung vorgenommen wurden?
    Fördert die Kommission Projekte, die korrekte Betäubungen der Schlachttiere erforscht?

    Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

    (23. Juli 2001)
    Die Rückenmarkzerstörung diente dazu, die Zuckungen nach dem Betäuben der Tiere zu stoppen und eine durch diese Zuckungen bedingte Gefährdung der Arbeitskräfte zu vermeiden. Sie stellte sicher, dass kein Tier sich von der Betäubung erholt. Sie wurde jedoch nur in begrenztem Umfang verwendet, insbesondere wegen des Risikos der Verbreitung von Erregern der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE), und auch als Folge der Entwicklung wirkungsvollerer Betäubungsverfahren.
    Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Kommission kontrolliert regelmäßig die Schlachthöfe in den Mitgliedstaaten. Dabei wird auch überprüft, ob die Betäubung entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung erfolgt.
    Kontrollbesuche des Amtes in jüngster Zeit haben Probleme mit Betäubungsverfahren in zwei Mitgliedstaaten ergeben. Gegen einen Mitgliedstaat läuft ein Vertragsverletzungs-verfahren wegen des Versäumnisses, Bestimmungen der Richtlinie 93/119/EG durchzusetzen. Diese Mängel beim Betäuben wurden jedoch festgestellt, bevor die Entscheidung der Kommission 2000/418/EG vom 29. Juni 2000 zur Regelung der Verwendung von bestimmtem Tiermaterial angesichts des Risikos der Übertragung von TSE-Erregern und zur Änderung der Entscheidung 94/474/EG in Kraft trat.
    Die Kommission fördert derzeit kein Projekt, das speziell die korrekte Betäubung von Schlachttieren erforscht. Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss befasst sich gegenwärtig mit der Bolzenschussbetäubung.



    Karikatur erschienen in den Gratiszeitungen der Schweizer Druckerei Zehnder AG


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