Flugblattverteilung an GästeDer Landeshauptmann von Oberösterreich hat im schönen Salzkammergut Urlaub gemacht...
Todesangst beim SingvogelfangIn allen anderen Ländern ist der Singvogelfang längst verboten. Nur in Oberösterreich werden, aufgrund einer Verordnung zum Naturschutzgesetz, von drei Bezirkshauptmannschaften noch immer Fanggenehmigungen für diese Tierquälerei ausgestellt. Beim Einfangen und beim Gewöhnen an die Gefangenschaft erleiden die kleinen Tiere Todesangst. Es kam immer wieder zu Verletzungen und Todesfällen. So mancher gefangengenommene Waldvogel, der ja ein Leben in Freiheit gewohnt ist, wurde am nächsten Morgen von den Vogelfängern tot im Käfig aufgefunden, weil er den Verlust der Freiheit nicht ertragen konnte.
"Hauptschuldiger: Landeshauptmann Pühringer."So steht es auf dem Flugblatt der Österreichischen Tierwacht geschrieben. Das hat Dr. Josef Pühringer erzürnt. Der Landeshauptmann von Oberösterreich bedroht Tierschützer, die Urlauber im Salzkammergut mit Flugblättern über die barbarische Unsitte des Singvogelfanges informierten mit "einem renommierten Linzer Rechtsanwaltsbüro...zur weiteren Verfolgung". Er lasse sich "nicht als Barbar bezeichnen", so Pühringer wörtlich. Im Flugblatt wird darüber informiert, dass die Vögel "VON BARBARISCHEN VOGELFÄNGERN" in Fallen gefangen und in Käfigen eingekerkert werden.
Wählerstimmen wichtiger als EthikEs ist eine Schande, wenn den Politikern ein paar Wählerstimmen der Vogelfänger wichtiger sind, als sich für Gerechtigkeit und Schutz auch der kleinen, nur scheinbar so unbedeutenden Geschöpfe einzusetzen. Was eine umfassende ethische Lebensweise betrifft, ist Oberösterreich noch ein Entwicklungsland! Nicht nur beim Schutz wildlebender Tiere, auch in den Tierfabriken und Schlachthäusern ob der Enns herrschen barbarische Zustände. Pühringer ist nicht nur Landeshauptmann, sondern im Speziellen für den Agrarbereich zuständig.
EU-Vogelschutzrichtlinie in die Tat umsetzenDer Dachverband der oö. Tierschutzorganisationen musste erst ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU in Gang setzen, damit die Vogelschutzrichtlinie endlich auch in Oberösterreich umgesetzt wird. Derzeit basteln Politiker im Landtag daran, das Naturschutzgesetz so zu ändern, dass auf dem Papier den Forderungen der EU Rechnung getragen wird, die noch immer vogelfangenden Hinterwäldler im Salzkammergut aber dennoch ihren tierquälerischen Jux weiter mit Ausnahmegenehmigungen betreiben können. Landeshauptmann als Anführer der TierquälerPühringer verweist in seinem Drohbrief an die Österreichische Tierwacht auf die Zuständigkeit der Naturschutzreferentin, Landesrätin Dr. Silvia Stöger: "Sie ist...für den Vollzug dieser Angelegenheit zuständig und daher allenfalls auch weisungsberechtigt." Während sich die für Tierschutz zuständige SPÖ-Landesrätin bei einer Sitzung des Tierschutz-Dachverbandes gegen das Vogelfangen aussprach und um etwas Geduld bat, da es sich um ein "heißes Eisen" handelt, war es dem ÖVP-Politiker nicht zu blöde, populistisch an der Spitze des Umzuges der Tierquäler in Ebensee mitzumarschieren, anstatt sich - vor allem auch als Vorbild für die Jugend ("Dr. Joe" ist auch für Bildung zuständig) - für den Schutz Schwächerer einzusetzen. Die "Vogelfreunde" werden's ihm bei der nächsten Wahl zu danken wissen. Hier ist zu sehen, wie Tierquäler-Politiker bei den nächsten Wahl-Auftritten empfangen werden sollen:![]() ![]() Dr. Friedrich Landa Anhang: Drohbrief von LH Pühringeran Sieglinde Haberditzl, Präsidentin der Österreichischen Tierwacht wegen des Verteilens von Flugblättern bezüglich Sehr geehrte Frau Haberditzl ! Ich nehme an, dass Sie, wenn Sie ein soches Flugblatt herausgeben, sich vorher über die genaue Rechtslage informieren. So ist der Singvogelfang in Oberösterreich grundsätzlich verboten, allerdings kann im Einzelfall die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft aus bestimmten Gründen, zum Beispiel der Brauchtumspflege, vereinzelt Ausnahmebewilligungen erteilen. Die Bezirkshauptmannschaft ist bei der Erteilung solcher Ausnahmebewilligungen sehr restriktiv. Die Grundlage dafür ist im Natur- und Landschaftsschutzgesetz enthalten, das derzeit in Überarbeitung ist und läuft im Moment auch noch die Diskussion im zuständigen Unterausschuss des Oö. Landtages. Ich verwehre mich aber gegen Ihre Aussagen, dass die Bezirkshauptmannschaft den Befehlen der Politik gehorchen muss und vor allem dagegen, dass ich als Landeshauptmann Hauptschuldiger dafür wäre. Dies ist aus mehreren Gründen schlichtweg falsch: a) Als Landeshaupmann bin ich nicht Landesgesetzgeber, das heißt, diese Regelung hat das Plenum des Oö. Landtages beschlossen. Ich kann daher als Landeshauptmann diese Regelung auch nicht ändern, da dazu wiederum ein Beschluss des Landtages erforderlich ist. Wann und mit welchem Inhalt die Novelle vom Oö. Landtag nun tatsächlich beschlossen werden wird, kann ich aus heutiger Sicht auch noch nicht beurteilen. b) Der Vollzug dieser Materie liegt nicht in meiner Zuständigkeit, sondern dies ist nach der Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung Sache der Naturschutzreferentin, Landesrätin Dr. Silvia Stöger. Sie ist zuständige Naturschutzreferentin und für den Vollzug dieser Angelegenheit zuständig und daher allenfals auch weisungsberechtigt. Ich werde mir daher vorbehalten, rechtliche Schritte gegen die Österreichische Tierwacht zu unternehmen, da in der Öffentlichkeit (wie ich annehme: bewusst) falsche Tatsachen verbreitet oder verfälscht dargestellt werden. Es ist dies ein strafrechtlich relevanter Tatbestand und ich fordere Sie daher offiziell auf, die Verbreitung solcher Druckwerke mit falschem Inhalt sofort zu unterlassen, denn ansonsten werde ich die Sache einem renommierten Linzer Rechtsanwaltsbüro übergeben. Ich lasse mich von Ihnen auch nicht als Barbar bezeichnen ! Ich erwarte innerhalb von 10 Tagen ein Rückmeldung bzw. eine Stellungnahme, andernfalls wird die Sache einem Anwalt zur weiteren Verfolgung übergeben. Mit freundlichen Grüßen Ihr unleserlich Antwort: Fritzens, am 13. August 2001Herrn Landeshauptmann Sehr geehrter Herr Landeshauptmann ! Ich bin die Herausgeberin dieses Flugblattes und habe mich über die genaue
Rechtslage informiert. Allerdings habe ich den Eindruck, daß Sie Ihr
Schreiben vom 4.1.2000, LH.Tgb.-520010/95-00/Sz/Kn, nicht mehr in Erinnerung
haben, noch das Flugblatt genau gelesen haben. Darin werden nicht Sie,
sondern die Vogelfänger als barbarisch bezeichnet. Was mich aber nach dem tierquälerischen Vogelfang am meisten schmerzt, ist Ihr Versuch uns einzuschüchtern. Übergeben Sie die Sache ruhig einem renommierten Linzer Rechtsanwaltsbüro. Nach der Drohung der Gmundner Stadtpolizei, uns wegen der Flugzettelverteilung (nicht wegen des Inhaltes) zu verhaften, kann man nur sagen: Ein solches Land verdient einen solchen Landeshauptmann. Dem Bürgermeister von Gmunden, auf dessen Weisung sich die Stadtpolizei berief, haben wir empfohlen, sich um ein Bürgermeisteramt in China zu bewerben, wo mit Bürgern, die ihr Grundrecht der freien Meinungsäußerung in Wort, Bild und Schrift ausüben, auf diese Weise verfahren werden darf. Hoffnung gibt uns die Tatsache, daß Sie in Ihrem Schreiben nicht mehr bestreiten, daß es sich um Tierquälerei handelt. Demzufolge appellieren wir an Sie, Ihren bestimmenden Einfluß dahingehend einzusetzen, daß diese anachronistische Tierquälerei nicht mehr bewilligt werden kann, wie im gesamten zivilisierten Europa. Bis dahin werden wir selbstverständlich dieses Flugblatt weiter verteilen und geben noch einmal unserer Überzeugung Ausdruck, daß das Quälenlassen von Tieren zu Erzielung politischer Erfolge nicht mehr zeitgemäß ist. Mit freundlichen Grüßen Originaltext des Flugblattes:DIE VÖGEL TRAGEN SCHWARZ
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