EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION UMWELT
Direktion B -
ENV.B.3 - Rechtsfragen, Gesetzgebung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts
Brüssel, den
IXII
8:2
Dachverband der
0.Ö. Tierschutzorganisationen
z.H. Herrn Dr. Friedrich LANDA Endriegl 7
A - 4873 FRANKENBURG
Betreff.
Ihre Beschwerde Nr. 99i4836 gegen Österreich
betreffend Waldvogelfang im Salzkammergut
Sehr geehrter Herr Dr. Landa,
zu der von Ihnen an die Kommission gerichteten Beschwerde Nr.
99/4836
gegen Österreich betreffend Waldvogelfang im Salzkammergut
darf ich Ihnen
mitteilen, dass die Kommission am 13. Oktober 1999 beschlossen
hat, ein
Mahnschreiben an die Republik Österreich wegen nicht vollständiger
Erf'üllung ihrer Verpflichtungen nach der Richtlinie 79/409/F-WG
über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, insbesondere gemäß
Artikel 5 a), zu
richten. Dieses Mahnschreiben umfasst auch das bereits anhängige
Verfahren
98/4442, das die Kormor4agd in Salzburg und sohin ähnliche
Probleme mit der
Anwendung dieser Richtlinie in Österreich betrifft. In dieser
Sache hatte
die Kommission bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Schreiben
an die
Republik Österreich gerichtet. In Zukunft wird daher Ihre
Beschwerde
zusammen mit der Kormor4agd in Salzburg unter der gemeinsamen
Nummer 98/4442
weiter behandelt.
Über das weitere Verfahren werden Sie informiert.
Mit freundlichen Grüßen
s
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